Viele wissen nicht, dass auch Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. In diesem Beitrag erklären wir, welche Versicherungen absetzbar sind und wie Sie Ihre Steuerlast senken können.
Welche Versicherungen lassen sich absetzen?
Die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen hängt von deren Zweck ab: Handelt es sich um private oder beruflich bedingte Versicherungen?
Private Versicherungen
Private Versicherungen dienen in erster Linie der Vorsorge und umfassen unter anderem:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Haftpflichtversicherung
Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden die Beiträge in der Regel vollständig anerkannt, allerdings gilt dies bei privat Versicherten oft nur für einen Teil des Beitrags.
Wichtig: Die Angabe der Vorsorgeaufwendungen erfolgt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung. Für Riester-Verträge nutzen Sie die Anlage „AV“.
Beruflich bedingte Versicherungen
Kosten für beruflich bedingte Versicherungen sind oft keine Sonderausgaben, können jedoch trotzdem geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfallversicherung
- Teile der Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherungen tragen Sie in der Anlage „N“ (für Angestellte) oder bei den Betriebskosten (für Selbstständige) als Werbungskosten ein. Anders als Sonderausgaben können Werbungskosten unbegrenzt abgesetzt werden, vorausgesetzt, sie sind beruflich veranlasst.
Höchstbeträge für Versicherungsbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Für das Jahr 2023 können Ledige bis zu 26.528 Euro und Verheiratete bis zu 53.056 Euro absetzen. Für 2024 steigen diese Beträge auf 27.566 Euro (Ledige) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete).
Riester-Verträge
Hier sind jährlich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe absetzbar.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Arbeitnehmer und Beamte: maximal 1.900 Euro.
- Selbstständige: maximal 2.800 Euro.
Nachweise für das Finanzamt
Im Normalfall müssen Sie die Versicherungsbeiträge auf dem Lohnsteuerbescheid nicht extra nachweisen. Bei anderen Versicherungen sollten Sie Belege wie Rechnungen oder Überweisungsbelege aufbewahren. Diese müssen Sie nicht mit Ihrer Steuererklärung einreichen, aber das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern.
Fazit
Jetzt, wo Sie wissen, wie Sie durch Versicherungen Steuern sparen können, ist es an der Zeit, Ihre Unterlagen zu überprüfen und die entsprechenden Absetzungen in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen! Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung anzugeben, um Ihre Steuerlast zu reduzieren! Eine gute Vorbereitung kann Ihnen helfen, bares Geld zu sparen.
Hinweis
Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden.