Der Mai ist für Unternehmer und Immobilieneigentümer ein wichtiger Monat im Steuerkalender. Neben den laufenden Anmeldestuern stehen in diesem Monat auch die Quartalszahlungen für die Realsteuern an. Damit Sie teure Säumniszuschläge vermeiden, haben wir die wichtigsten Termine und die Regelungen zur Zahlungsschonfrist für Sie zusammengefasst.
Die wichtigsten Termine im Mai 2026
1. Bis zum 11. Mai: Umsatz- und Lohnsteuer
Am 11. Mai 2026 (da der 10. ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag) sind folgende Steuern fällig:
- Umsatzsteuer (Monatszahler)
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
2. Bis zum 15. Mai: Gewerbe- und Grundsteuer
Mitte des Monats steht die Quartalszahlung für die sogenannten Realsteuern an:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Diese Zahlungen sind direkt an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtkasse zu leisten.
Achtung: Die dreitägige Zahlungsschonfrist
Für verspätete Zahlungen erhebt das Finanzamt gemäß § 240 AO Säumniszuschläge. Es gibt jedoch eine gesetzliche Zahlungsschonfrist von drei Tagen.
- Für den 11.05.: Die Schonfrist endet am 15.05.2026.
- Für den 15.05.: Die Schonfrist endet am 18.05.2026.
Wichtige Ausnahmen zur Schonfrist: Diese Frist gilt nur für Überweisungen. Sie gilt ausdrücklich nicht für:
- Barzahlungen
- Zahlungen per Scheck
Besonderheit bei Schecks: Ein Scheck gilt erst drei Tage nach seinem Eingang bei der Finanzbehörde bzw. Stadtkasse als geleistet. Um Säumniszuschläge sicher zu vermeiden, muss der Scheck also spätestens drei Tage vor dem eigentlichen Fälligkeitstag vorliegen.
Empfehlung: Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftmandat. In diesem Fall gilt die Zahlung immer als rechtzeitig bewirkt, und Sie müssen keine Fristen überwachen.
Sozialversicherungsbeiträge Mai 2026
Nicht nur das Finanzamt, auch die Krankenkassen haben strikte Termine. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag des Monats fällig.
- Fälligkeitstermin Mai: Mittwoch, der 27.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge auf den Konten der Sozialversicherungsträger gutgeschrieben sein.
Vorschau auf Juni 2026
Planen Sie bereits jetzt Ihre Liquidität für den kommenden Monat ein. Am 10. Juni 2026 fallen neben der Umsatz- und Lohnsteuer auch die Vorauszahlungen zur Ertragsteuer an:
- Einkommensteuer (Vorauszahlung)
- Körperschaftsteuer (Vorauszahlung)
- Kirchensteuer
Die Zahlungsschonfrist für diese Juni-Termine endet am 15.06.2026 (unter Berücksichtigung des Wochenendes).
Alle Angaben ohne Gewähr.
- Rechtsgrundlagen: Die Fälligkeiten ergeben sich aus § 18 UStG (USt), § 41a EStG (LSt) sowie § 15 GrStG und § 19 GewStG für die Realsteuern.
- Verfahrensrecht: Die Zahlungsschonfrist ist in § 224 Abs. 2 Nr. 2 AO geregelt. Zu beachten ist, dass diese bei der Übermittlung von Schecks negativ wirkt, da die Zahlung erst drei Tage nach Eingang als bewirkt gilt (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).
- Sozialversicherung: Die Fälligkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 SGB IV. Da der 30./31. Mai ein Wochenende ist, fällt der drittletzte Bankenarbeitstag auf den 27. Mai.