Steuertermine: Wichtige Fristen im März und April 2025

Die pünktliche Abgabe von Steuerzahlungen ist essenziell, um Säumniszuschläge und Mahnungen zu vermeiden. In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht der kommenden Steuertermine sowie wichtige Hinweise zur Zahlungsschonfrist.

Steuertermine für März 2025

Fälligkeiten am 10. März 2025:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Dreitägige Zahlungsschonfrist:

  • Die Schonfrist endet am 13. März 2025, sofern die Zahlung fristgerecht eingeht.
  • Diese Frist gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.

Wichtig: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als fristgerecht. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, sollte der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag eingehen.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Vorschau: Steuertermine für April 2025

Fälligkeiten am 10. April 2025:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Dreitägige Zahlungsschonfrist:

  • Die Schonfrist endet am 14. April 2025, sofern die Zahlung fristgerecht eingeht.
  • Diese Frist gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.

Auch hier gilt: Zahlungen per Scheck müssen mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag bei der Finanzbehörde bzw. der Gemeinde-/Stadtkasse eingegangen sein, um rechtzeitig berücksichtigt zu werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für März 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für März 2025 ergibt sich damit folgender Zahlungstermin:

  • 27. März 2025

Fazit

Die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsfristen ist wichtig, um finanzielle Nachteile durch Verzugszinsen oder Säumniszuschläge zu vermeiden. Planen Sie Ihre Zahlungen frühzeitig und beachten Sie die Zahlungsschonfristen, um Verzögerungen auszuschließen.

Falls Sie Fragen zu den Steuerterminen oder Zahlungspflichten haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.