Steuervorteile für Ehrenamtliche

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Aber wussten Sie, dass Ihr Engagement nicht nur ideelle Befriedigung, sondern auch finanzielle Vorteile bieten kann? Der Staat unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten durch attraktive Steuervergünstigungen.

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag: Was Sie wissen müssen

1. Übungsleiterfreibetrag: 3.000 Euro jährlich Für Übungsleiter, Trainer, oder auch Dozenten, die in gemeinnützigen Organisationen tätig sind, gilt ein Freibetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, Einkünfte bis zu diesem Betrag sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Freibetrag hat sich von 2.400 Euro im Jahr 2020 erhöht und bietet nun noch mehr Spielraum für steuerfreie Einnahmen.

Wichtige Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag:

  • Die Tätigkeit muss pädagogisch ausgerichtet sein und darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeittätigkeit umfassen.
  • Sie muss für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden.

2. Ehrenamtsfreibetrag: 840 Euro jährlich Nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist pädagogisch ausgerichtet. Für solche Engagements gibt es den Ehrenamtsfreibetrag von aktuell 840 Euro pro Jahr, der ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Wer kann den Ehrenamtsfreibetrag nutzen?

  • Jeder, der in einem gemeinnützigen Verein oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig ist, kann diesen Freibetrag in Anspruch nehmen, sofern die Tätigkeit den genannten Zwecken dient und zeitlich begrenzt ist.

Strategien zur Maximierung Ihrer Steuervorteile

Mehrere Ämter, ein Freibetrag: Auch wenn Sie mehrere Ehrenämter ausüben, wird der jeweilige Freibetrag nur einmal jährlich gewährt. Es ist daher klug, Ihr Engagement so zu planen, dass Sie maximal davon profitieren.

Überschreitung der Freibeträge: Wenn Ihre Einnahmen die Freibeträge übersteigen, müssen Sie den überschreitenden Betrag als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern. Diese Einnahmen gehören in die Anlage S der Steuererklärung.

Aufwandsspende: Eine interessante Möglichkeit ist die Aufwandsspende. Wenn Sie auf die Ihnen zustehende Aufwandsentschädigung verzichten, können Sie diesen Betrag als Spende absetzen. Wichtig ist, dass Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Organisation haben und diese Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellt.

Fazit

Das ehrenamtliche Engagement bietet nicht nur die Befriedigung, anderen zu helfen, sondern auch handfeste steuerliche Vorteile. Mit dem Übungsleiter- und dem Ehrenamtsfreibetrag honoriert der Staat Ihren Einsatz und unterstützt Sie dabei, sowohl gemeinnützig als auch steueroptimiert zu handeln. Nutzen Sie diese Möglichkeiten weise und tragen Sie Ihre Tätigkeiten entsprechend in Ihrer Steuererklärung ein. Denken Sie daran, alle notwendigen Belege und Dokumentationen für das Finanzamt bereitzuhalten, um von diesen Vorteilen profitieren zu können.

Weiterführende Informationen

Für tiefergehende Informationen siehe
https://www.steuerschroeder.de/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit.html