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Renten und Versorgungsbezüge

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Renten und Versorgungsbezüge

  1. Warum hat sich ab 2005 die Besteuerung von Renten und Pensionen geändert und was ist der Kern der Änderung?
  2. Wie werden Altersrenten seit dem Jahr 2005 besteuert?
  3. Ab wie viel Rente muss ich im Jahr 2005 Steuern zahlen?
  4. Wie werden Beamtenpensionen und Betriebsrenten (Werkspensionen) seit dem Jahr 2005 besteuert?
  5. Was versteht man unter „nachgelagerter Besteuerung“?
  6. Was versteht man unter dem Begriff „Rürup-Rente“ (oder Basisrente)?
  7. Ich bin im Jahr 1945 geboren und werde voraussichtlich ab dem Jahr 2010 (Vollendung des 65. Lebensjahrs) eine Altersrente aus der gesetzlichen Rente beziehen. Gilt die erhöhte Besteuerung der Renten ab 2005 auch für meine
  8. Wie werden ab dem Jahr 2005 neu abgeschlossene private Rentenversicherungen besteuert?
  9. Wie weiß das Finanzamt, wer wie viel Rente bezieht?
  10. Wo finde ich nähere Informationen zum Alterseinkünftegesetz?
  11. Ich bin Rentner und plane, ins Ausland zu ziehen. Muss ich meine Rente in Deutschland weiter versteuern, d.h. auch künftig eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben ?

-> Einkommensteuer berechnen

 

1.7.2012: Renten steigen um über 2 Prozent

1.7.2012: Renten steigen um über 2 Prozent

Rentenanstieg zum 1.7.2012

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung gibt es zum 1.7.2012 einen erheblichen Rentenanstieg zu verzeichnen: in Westdeutschland um 2,18 %, in den neuen Bundesländern um 2,26 %. Durch die Senkung der Beitragssätze werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 2,6 Milliarden Euro entlastet. Der aktuelle Rentenwert (West) steigt von 27,47 EUR auf 28,07 EUR, der Rentenwert (Ost) erhöht sich von 24,37 EUR auf 24,92 EUR.

Grund für den Rentenanstieg

Mehr als 20 Millionen Rentner profitieren mit der Anpassung vom fortgesetzten wirtschaftlichen Aufschwung 2011, der mit Lohnsteigerungen und einem deutlichen Beschäftigungszuwachs verbunden war.

Neues Renten-Gesetzespaket beabsichtigt

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erklärte, die Bundesregierung werde noch vor der Sommerpause ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, „damit sich Leistung, Einsatz und Vorsorge für mehr Menschen als bisher im Alter auszahlen“. Die neue Zuschussrente stellt sicher, dass sich Vorsorge auch für Geringverdiener und insbesondere Frauen lohnt, die viele Jahre Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die neue Kombirente ermöglicht flexibleres Arbeiten in den letzten Jahren des Berufslebens und die Altersvorsorge Selbstständiger soll künftig nicht mehr dem Zufall überlassen bleiben.

Renten steigen zum 1.7.2011 um rund 1 %

Renten steigen zum 1.7.2011 um rund 1 %

Rentenanstieg zum 1.7.2011 um knapp 1 %

die gesetzliche Rente ist die zentrale Säule der deutschen Alterssicherung. Für die über 20 Mio. Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigt die Rente zum 1.7.2011 um 0,99 %. In diesem Jahr wird erstmals die durch Schutzklauseln verhinderte Rentenminderung der Vergangenheit nachgeholt.

Einzelheiten und Hintergrund

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. die Bruttolöhne und -gehälter sind in 2010 mit der wirtschaftlichen Erholung wieder deutlich angestiegen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung in 2010 beträgt 3,10 % in den alten und 2,55 % in den neuen Bundesländern. Zunächst waren die Durchschnittsgehälter in der Wirtschaftskrise gesunken; in diesen Jahren hätte grundsätzlich eine Rentenkürzung vorgenommen werden müssen. Eine solche Rentenminderung musste aber aufgrund der bestehenden Rentengarantie, sog. Schutzklausel, unterbleiben. Der so entstandene Ausgleichsbedarf ist in den kommenden Jahren durch eine spezielle Rechenformel abzubauen.

Weitere anpassungsdämpfende Faktoren

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt. Der ‚Nachhaltigkeitsfaktor wird in 2011 mit 0,46 % anpassungsdämpfend wirken. Auch der sog. Riesterfaktor wirkt in der Rentenanpassung; er spiegelt die Belastung der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider: zum einen die steigenden Aufwendungen für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge, und zum anderen etwaige Veränderungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung. Der Riesterfaktor wirkt sich in 2011 dämpfend mit 0,64 % auf die Rentenanpassung aus. Aus diesen Daten ergäbe sich zwar rechnerisch eine Anpassung der Renten in den alten Bundesländern von 1,99 % und in den neuen Bundesländern von 1,41 %. Beginnend mit der diesjährigen Rentenanpassung wird jedoch der Ausgleichsbedarf abgebaut, der durch die Anwendung der Schutzklausel in den vergangenen Jahren entstanden ist.

Aktueller Rentenwert zum 1.7.2011

Zum 1.7.2011 steigt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 27,20 EUR um 0,99 % auf 27,47 EUR. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert von 24,13 EUR auf 24,37 EUR.