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Subventionen auf niedrigstem Niveau seit knapp 20 Jahren – Kabinett beschließt 24. Subventionsbericht

Das Bundesfinanzministerium hat am 14. August 2013 dem Kabinett den 24. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2011 bis 2014 dar. Der Subventionsbericht wird alle zwei Jahre vorgelegt.

Die Subventionen sind in absoluten Zahlen des Berichtszeitraums mit 21,8 Milliarden Euro nahezu konstant geblieben. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ist das Subventionsvolumen mit 0,8 % des BIP aber so niedrig wie seit knapp zwei Jahrzehnten nicht mehr.

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode die Subventionen um ein Viertel von 28,4 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 21,3 Milliarden Euro im Jahr 2013 abgebaut. Auch bezogen auf die Steuereinnahmen und die Ausgaben des Bundes zeigt sich diese positive Entwicklung: Der Anteil der Steuervergünstigungen an den Steuereinnahmen des Bundes ist kontinuierlich zurückgegangen und liegt auf dem niedrigsten Niveau seit 1999. Der Anteil der Finanzhilfen an den Ausgaben des Bundes hat sich im gleichen Zeitraum mehr als halbiert.

Der Abbau der Subventionen war ein wichtiger Beitrag, um den Bundeshaushalt in nur einer Legislaturperiode nachhaltig zu konsolidieren.

Unmittelbar nach der Finanz- und Wirtschaftskrise war das Ausgangsniveau bei den Subventionen krisenbedingt hoch. Die zur Krisenbekämpfung kurzfristig erforderlichen Stabilisierungsmaßnahmen in den Jahren 2009 und 2010 hat die Bundesregierung konsequent und zügig zurückgeführt.

Der Subventionsbericht spiegelt auch die ökonomischen und technologischen Herausforderungen im Berichtszeitraum wider. Einfluss auf die Subventionspolitik haben neben der gesamtwirtschaftlichen Lage – das Wachstum in Deutschland und Unsicherheiten im internationalen Umfeld – insbesondere die Beschlüsse zur Energiewende.

Die Finanzhilfen konnten im Berichtszeitraum auf dem Stand von rund 6 Milliarden Euro ungefähr konstant gehalten werden. Zusätzliche Hilfen im Rahmen der Energiewende wie die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wurden im Volumen durch die Verringerung von Finanzhilfen an anderer Stelle nahezu kompensiert.

Die auf den Bund entfallenden Steuermindereinnahmen durch Steuervergünstigungen gehen im Vergleich zum 23. Subventionsbericht auf ein Niveau von rund 15,5 Milliarden Euro zurück (23. Subventionsbericht / 2010: 18,6 Milliarden Euro). Zu den 20 größten Steuervergünstigungen zählen u. a. auch die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen, die Steuerbefreiung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sowie der ermäßigte Steuersatz für Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr.

Den 24. Subventionsbericht finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 14.08.2013

Subventionen in der Land- und Forstwirtschaft

Subventionen in der Land- und Forstwirtschaft

Einführung

Die umsatzsteuerliche Beurteilung verschiedener Zuwendungen aus öffentlichen Kassen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zu den Zuwendungen zählen z. B. Beihilfen für verbilligte Abgabe von Butter oder solche an Verarbeiter von Hülsenfrüchten. Die Umsatzsteuer unterscheidet zwischen echten und unechten Zuschüssen. Während echte Zuschüsse nicht besteuert werden, unterliegen unechte Zuschüsse als Entgelt der Umsatzsteuer. Gerade bei Zuwendungen bzw. Subventionen durch die öffentliche Hand ist die Unterscheidung von Bedeutung.

Rechtslage

Ein echter Zuschuss liegt vor, wenn die Zuwendung nur zur Förderung der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers allgemein, aus volkswirtschaftlichen, strukturpolitischen oder allgemeinpolitischen Gründen erfolgt. Die Subventionierung darf keine Gegenleistung für eine bestimmte Tätigkeit sein.

Neue Verwaltungsanweisung

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen hat zu der Thematik in der Land- und Forstwirtschaft Stellung bezogen. In einer aktuellen Verfügung werden 46 Zuwendungen umsatzsteuerlich gewürdigt, insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich um echte Zuschüsse oder steuerpflichtiges Entgelt handelt.

Konsequenzen

Land- und Forstwirte, die solche Zuwendungen erhalten, können mit Hilfe der Liste deren umsatzsteuerliche Behandlung überprüfen.