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Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ab 1.5.13

Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ab 1.5.13

Kernaussage
Seit dem 1.5.2013 steht deutschen und/oder französischen Ehepaaren/Lebenspartnern mit der Wahl-Zugewinngemeinschaft ein neuer Güterstand zur Auswahl. Dieser stellt eine Kombination aus der deutschen Zugewinngemeinschaft und der französischen Errungenschaftsgemeinschaft dar.

Hintergrund
Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand ist, ist dies in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft. Die Unterschiede der beiden gesetzlichen Güterstände sind erheblich. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet nämlich Gütertrennung während des Bestehens der Ehe und Ausgleich des Zugewinns nach Beendigung des Güterstandes. Bei der Errungsenschaftsgemeinschaft gehört das während der Ehe erworbene Vermögen von Beginn an beiden Partnern. In der Vergangenheit führte der gesetzliche französische Güterstand insbesondere bei dem Erwerb in Deutschland belegender Grundstücke häufig zu Schwierigkeiten, da dieser Güterstand dem deutschen Recht unbekannt ist und die rechtlichen Folgen schwer einzuordnen sind. Ein neuer Güterstand soll an dieser Stelle Abhilfe schaffen.

Gesetzliche Regelung
Die nun im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Wahl-Zugewinngemeinschaft orientiert sich an dem Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft. So bleiben die Vermögen der Partner während der Ehe getrennt, die Zugewinne werden bei Beendigung des Güterstandes jedoch ausgeglichen. Als französische Besonderheit wurde allerdings aufgenommen, dass Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. In der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht wurden zuvor nur Schenkungen und Erbschaften beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Der neue Güterstand ist für beinahe jedes Paar wählbar. Einzige Voraussetzung ist, dass nach den Regeln des Internationalen Privatrechts französisches oder deutsches Recht auf den Güterstand eines Paares anzuwenden ist.

Konsequenz
Die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft bietet (insbesondere binationalen) Ehepaaren eine unkompliziertere Alternative zu den bisherigen Güterständen. Mit dieser Regelung wird im Ergebnis in den Vertragsstaaten ein gemeinsames materielles Recht geschaffen, welches die mit der Errungenschaftsgemeinschaft nach französischem Recht verbundenen Schwierigkeiten löst.