Tipps für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich und korrekt an das Finanzamt zu übermitteln, kann schnell stressig werden. Als Steuerpflichtiger sind Sie dafür verantwortlich, dass die Voranmeldung inhaltlich richtig ist und fristgerecht abgegeben wird.

Welche Übermittlungsfristen gelten?

Je nach Höhe der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres gelten unterschiedliche Fristen für die Voranmeldung:

USt-Zahllast im VorjahrVoranmeldungszeitraumFrist
≤ 1.000 €Befreiung von der Abgabepflicht (nur USt-Jahreserklärung)2023: bis 02.09.2024 (mit Steuerberater: bis 02.06.2025); 2024: bis 31.07.2025 (mit Steuerberater: bis 30.04.2026)
> 1.000 € und ≤ 7.500 €Quartalsweise10.4., 10.7., 10.10., 10.1. des Folgejahres
> 7.500 €MonatlichAm 10. Tag des Folgemonats
USt-Erstattung des Vorjahres > 7.500 €Wahlrecht: monatliche oder vierteljährliche Abgabe10.4., 10.7., 10.10., 10.1. des Folgejahres
NeugründungenMonatlich im Gründungsjahr und FolgejahrAm 10. Tag des Folgemonats
Abgabefristen Umsatzsteuer-Voranmeldung

Doch Sie können den Stress reduzieren – durch die Beantragung einer Dauerfristverlängerung.

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Eine Dauerfristverlängerung verschafft Ihnen einen Monat mehr Zeit, um Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Stimmt das Finanzamt Ihrem Antrag auf Dauerfristverlängerung zu, können Sie die Voranmeldungen einen Monat nach dem gesetzlichen Fälligkeitstermin übermitteln.

Vorteil: Mehr Zeit, um Vorsteuer und Umsatzsteuer gegenzurechnen und den Voranmeldungsstress zu minimieren.

So beantragen Sie die Dauerfristverlängerung

Schritt 1: Den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen Sie elektronisch über Elster. Falls Sie noch keinen Zugang haben, lassen Sie sich einmalig dafür freischalten.

Schritt 2: Übermitteln Sie den Antrag authentifiziert über die Datenfernübertragung. Nutzen Sie dazu den amtlichen Vordruck, der im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 1.11.2023 veröffentlicht wurde.

Wichtig: Das Finanzamt lehnt nur dann ab, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Im Normalfall wird der Antrag jedoch nicht abgelehnt.

Hinweis: Einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung erhalten Sie nicht. Das Finanzamt meldet sich nur, wenn der Antrag abgelehnt wurde.

Voraussetzungen und Besonderheiten

  • Keine Dauerfristverlängerung bei laufendem Steuerstrafverfahren.
  • Bei vierteljährlicher Abgabe genügt ein einmaliger Antrag auf Dauerfristverlängerung.
  • Bei monatlicher Abgabe muss zusätzlich eine Sondervorauszahlung geleistet werden.

Die Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabe

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung. Diese Zahlung ist notwendig, bevor die Fristverlängerung gewährt wird:

  • Höhe der Sondervorauszahlung: Ein Elftel der Summe Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres ohne Berücksichtigung der Sondervorauszahlung.
    • Beispiel: Haben Sie für das Jahr 2024 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen von insgesamt 44.500 € gemeldet und eine Sondervorauszahlung von 5.000 € geleistet, ergibt sich die Sondervorauszahlung für das Jahr 2025 aus einem Elftel der erhöhten Bemessungsgrundlage (49.500 €), also 4.500 €.
  • Frist: Die Sondervorauszahlung ist bis zum 10. Februar des jeweiligen Jahres zu entrichten.

Fazit: Entspanntes Arbeiten mit der Dauerfristverlängerung

Mit einer Dauerfristverlängerung können Sie sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat zusätzlichen Puffer verschaffen und den Stress erheblich reduzieren. Besonders bei monatlichen Voranmeldungen ist die Fristverlängerung in Kombination mit der Sondervorauszahlung eine bewährte Methode, um mehr Zeit für die Aufbereitung der Daten zu gewinnen.