Umsatzsteueraufkommen bei 226 Milliarden Euro

 Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer betrug im Jahr 2017 226,355 Milliarden Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/1662) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 19/1481) mit.

Die Umsatzsteuer gehört als Verkehrssteuer zu den indirekten Steuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die die Einkommensverwendung der Verbraucher besteuert. Sie wirkt wie eine zweite, proportionale Einkommensteuer auf das bereits einmal bei seiner Entstehung direkt belastete Einkommen (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Nr. 57/05). Gemäß § 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 Prozent in den in § 12 Absatz 2 UStG genannten Fällen. Der Bundesrechnungshof unterrichtete das Parlament und die Bundesregierung am 28. Juni 2010 mit einem Sonderbericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum ermäßigten Umsatzsteuersatz. In dem Bericht führte er zahlreiche Beispiele unterschiedlicher Leistungen und Güter auf, um die aktuellen Defizite und Schwachstellen bei den Ermäßigungstatbeständen deutlich zu machen. Als Beispiele wurden u. a. der ermäßigte Steuersatz für „Außer-HausUmsätze“, der Verkauf von Feinschmeckerprodukten und Heimtierfutter genannt. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes waren die Ermäßigungen häufig nicht mehr zeitgemäß und in sich widersprüchlich, nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand umzusetzen und zu kontrollieren sowie vom Regelsteuersatz vielfach nicht klar abgrenzbar (vgl. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Chancen zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens, S. 7 f., 16. Januar 2013).

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 269 (il)