Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vorliegen, kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes

Umsatzsteuer / Abgabenordnung: Wenn die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vorliegen, kann ein Unternehmer aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes einen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben, sofern er gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen, und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist; Urteil des 6. Senats vom 21.12.2012 in einem Fall, in dem diese Voraussetzungen allerdings nicht vorlagen, 6 K 33/11, NZB eingelegt, Az. des BFH V B 14/13. – Entscheidung im Volltext