Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Schreiben III C 2 – S 7306/19/10003 :004 vom 09.12.2024 neue Regelungen zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen sowie zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG für Kreditinstitute veröffentlicht. Diese umfassenden Leitlinien zielen darauf ab, die Vorgehensweise bei der Ermittlung abziehbarer Vorsteuerbeträge zu konkretisieren und zu standardisieren. Nachfolgend ein Überblick über die zentralen Punkte:
I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
- Allgemeine Grundsätze
Das BMF stellt klar, dass die Vorsteuer nur insoweit abgezogen werden kann, wie die Eingangsleistungen für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Dies setzt eine genaue Zuordnung zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen voraus. - Grundlagen der Vorsteueraufteilung
Kreditinstitute, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze ausführen, müssen die Vorsteuer nach einem sachgerechten Maßstab aufteilen. - Aufzeichnungspflichten
Eine präzise und nachvollziehbare Dokumentation ist unabdingbar, um den Vorsteuerabzug zu sichern und bei einer Prüfung bestehen zu können.
II. Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten
- Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich
Das BMF beschreibt detailliert, wie Eingangsleistungen den unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden können. - Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den Ausgangsumsätzen
- 2.1. Segmentierung
Die Segmentierung nach Geschäftsfeldern oder Produktgruppen wird als eine mögliche Methode zur Zuordnung beschrieben. - 2.2. Andere Zuordnungsmöglichkeiten
Neben der Segmentierung sind alternative Zuordnungsmethoden zulässig, sofern diese sachgerecht und nachvollziehbar sind.
- 2.1. Segmentierung
- Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten
- 3.1. Allgemeines
Die Wahl eines sachgerechten Maßstabs ist entscheidend. Dies kann beispielsweise der Umsatzschlüssel oder ein anderer spezifischer Verteilungsmaßstab sein. - 3.2. Vorsteueraufteilung bei Segmentierung
Bei der Segmentierung ist sicherzustellen, dass die Aufteilung für jedes Segment getrennt und konsistent erfolgt. - 3.3. Vorsteueraufteilung in anderen Fällen
Hierbei werden weitere Methoden beschrieben, die insbesondere bei komplexeren Geschäftsmodellen angewandt werden können.
- 3.1. Allgemeines
III. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft
- Inländische unselbständige Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute
Das BMF definiert die Anforderungen an die Zuordnung der Vorsteuer in diesen speziellen Fällen. - Ausländische unselbständige Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute
Auch hier werden klare Leitlinien zur Vorsteueraufteilung und den Dokumentationspflichten gegeben.
Anwendungsregelung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Bis zum 31. Dezember 2025 wird jedoch nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer sich auf die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 12. April 2005 beruft, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen und keine widersprechenden neueren Regelungen gelten.
Schlussbestimmung
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht in vollem Umfang auf der Website des BMF zur Verfügung. Unternehmen in der Kreditwirtschaft sollten die neuen Leitlinien prüfen und umsetzen, um potenzielle Risiken bei der Vorsteueraufteilung zu minimieren. Eine fundierte steuerliche Beratung kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.