Sie haben eine Immobilie erworben und planen, sie abzureißen, um ein neues Gebäude zu errichten? Vorsicht! Was auf den ersten Blick nach einer steuerlich attraktiven Möglichkeit aussieht, Kaufpreis und Abbruchkosten sofort abzusetzen, kann schnell zum Bumerang werden.
Wann liegt Abbruchabsicht vor?
Das Finanzamt prüft genau, ob Sie die Immobilie mit oder ohne Abbruchabsicht erworben haben. Stellt es eine Abbruchabsicht fest, werden alle Kosten (Kaufpreis, Abbruchkosten, etc.) den Herstellungskosten des Neubaus zugerechnet. Das bedeutet: Keine sofortige Abschreibung und höhere Steuerlast!
Was sind Indizien für Abbruchabsicht?
- Kurzfristiger Abriss: Ein Abriss innerhalb weniger Jahre nach dem Erwerb spricht für eine Abbruchabsicht.
- Zustand der Immobilie: Ist die Immobilie stark sanierungsbedürftig oder ungeeignet für die geplante Nutzung, liegt die Vermutung nahe, dass Sie sie von vornherein abreißen wollten.
- Aussagen im Kaufvertrag: Formulierungen im Kaufvertrag, die auf einen Abriss hindeuten, können ebenfalls ein Indiz sein.
Welche Folgen hat die Abbruchabsicht?
- Keine sofortige Abschreibung: Die Kosten werden aktiviert und über die Nutzungsdauer des Neubaus abgeschrieben.
- Höhere Steuerlast: Die Abschreibung verteilt sich über viele Jahre, wodurch sich Ihre Steuerlast erhöht.
Alternative: Restnutzungsdauer reduzieren
Bevor Sie den Abriss planen, prüfen Sie, ob eine Verkürzung der Restnutzungsdauer steuerlich günstiger ist. Dies ist möglich, wenn die Immobilie aufgrund ihres Zustands tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer hat. So können Sie die Abschreibung beschleunigen und Ihre Steuerlast senken.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem Steuerberater beraten, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Strategie für Ihr Vorhaben zu finden.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!