Die Bundesregierung setzt mit ihrer Wachstumsinitiative ein starkes Signal für die Förderung der Elektromobilität. Ziel der Initiative ist es, die Autoindustrie in ihrem Modernisierungsprozess hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu unterstützen und zugleich Unternehmen durch steuerliche Anreize zu entlasten. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen eine neue Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge sowie die Erweiterung des Steuervorteils für E-Dienstwagen.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Unternehmen, die ab Juli 2024 neue, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge anschaffen, können von einer Sonderabschreibung profitieren. Diese Sonderabschreibung ermöglicht es, die Investitionskosten über einen Zeitraum von sechs Jahren steuerlich abzuschreiben. Bereits im ersten Jahr können 40 Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden, was Unternehmen zusätzliche Liquidität verschafft. Die Sonderabschreibung ist befristet und gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2028.
Diese Regelung soll die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Unternehmen attraktiver machen und die Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität beschleunigen. Durch die Sonderabschreibung können die Investitionskosten schneller steuerlich geltend gemacht werden, was insbesondere für Unternehmen von Vorteil ist, die ihre Flotten modernisieren möchten.
Erweiterung der Dienstwagenbesteuerung
Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es steuerliche Erleichterungen: Die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge wird ausgeweitet. Bislang galt, dass der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines E-Dienstwagens nur dann vergünstigt besteuert wurde, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maximal 70.000 Euro betrug. Diese Grenze wird ab Juli 2024 auf 95.000 Euro angehoben. Damit können auch teurere Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt werden, was den Anreiz für die Nutzung von E-Dienstwagen weiter erhöht.
Fazit
Mit der Wachstumsinitiative stärkt die Bundesregierung den Standort Deutschland und unterstützt Unternehmen dabei, auf klimafreundliche Mobilität umzustellen. Die Sonderabschreibung und die erweiterten Steuervorteile für E-Dienstwagen schaffen wichtige Anreize für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge. Dies trägt nicht nur zur Förderung der Elektromobilität bei, sondern auch zur Reduzierung von Emissionen und der Schaffung eines nachhaltigen Verkehrssystems.