Welche Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen? Ein praktischer Leitfaden

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten suchen viele Deutsche nach Möglichkeiten, ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Eine effektive Methode hierfür kann das Absetzen von Versicherungsbeiträgen in der Steuererklärung sein. Dies kann die Steuerlast senken und somit zu erheblichen Ersparnissen führen. Doch welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar? Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick.

Versicherungen mit privatem Nutzen

Zahlreiche private Versicherungen dienen der persönlichen Absicherung und Vorsorge. Diese können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, allerdings oft nicht in voller Höhe. Zu diesen Vorsorgeversicherungen zählen:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung: Absetzbar sind Beiträge bis zum Umfang der Basisabsicherung, wie sie gesetzliche Kassen bieten.
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Diese Ausgaben werden unter dem Posten der Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung erfasst.

Berufsbedingte Versicherungen

Beruflich veranlasste Versicherungen, die privat bezahlt werden, zählen nicht zu den Sonderausgaben, können aber dennoch steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten werden als Werbungskosten in der Anlage N für Angestellte oder bei den Betriebsausgaben für Selbstständige angegeben. Dazu gehören:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufliche Unfallversicherung
  • Teile der Rechtsschutzversicherung (soweit sie berufliche Risiken abdecken)

Werbungskosten sind in unbegrenzter Höhe absetzbar, vorausgesetzt, sie sind beruflich begründet.

Grenzen und Höchstbeträge

Bei den Sonderausgaben gibt es Grenzen, die beachtet werden müssen:

  • Altersvorsorgebeiträge (z.B. gesetzliche Rentenversicherung und Basisrenten) sind bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete im Jahr 2023 voll absetzbar.
  • Riester-Beiträge können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen z.B. die Krankenversicherung zählt, können bis zu einem Betrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige steuerlich geltend gemacht werden.

Nachweise und Dokumentation

Für die Absetzung der Versicherungsbeiträge benötigen Sie entsprechende Nachweise:

  • Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung werden in der Regel durch den Lohnsteuerbescheid dokumentiert und müssen nicht gesondert nachgewiesen werden.
  • Private Versicherungsbeiträge erfordern dagegen in der Regel Rechnungen und Überweisungsbelege als Nachweis.

Fazit

Das Absetzen von Versicherungsbeiträgen bietet eine signifikante Möglichkeit zur Steuerersparnis. Während private Vorsorgeaufwendungen bestimmten Begrenzungen unterliegen, können beruflich veranlasste Versicherungen potenziell in voller Höhe abgesetzt werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ausgaben sorgfältig dokumentieren und die richtigen Formulare und Anlagen in Ihrer Steuererklärung nutzen.

Weitere Details um Ihre Versicherungsbeiträge korrekt absetzen siehe https://www.steuerschroeder.de/Sonderausgaben_Vorsorgeaufwendungen.html