Weniger Umsatzsteuer auf Gas und steuerfreie Pauschale

Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Außerdem werden Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Dies beschloss der Finanzausschuss im Bundestag in seiner Sitzung am 28.09.2022 unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU).

Der Ausschuss stimmte dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (20/3530) zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf sieben Prozent zu. Mit Änderungsanträgen hatten die Koalitionsfraktionen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 eingefügt. Dem Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2022