Wichtige Fälligkeitstermine im März 2024 für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Im März 2024 stehen wichtige Termine für die Abgabe und Zahlung verschiedener Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Um Ihnen die Planung zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie alle Fristen einhalten, haben wir die wesentlichen Termine und Fristen für Sie zusammengefasst:

Steuerzahlungen

Fällig am 11. März 2024:

  • Umsatzsteuer (monatlich): Für Unternehmer, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, ist der 11. März 2024 der Stichtag für die Zahlung der Umsatzsteuer des Vormonats.
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag (monatlich): Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und den Solidaritätszuschlag für ihre Angestellten bis zu diesem Datum ans Finanzamt abführen.
  • Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Für Steuerpflichtige, die Vorauszahlungen leisten, ist der 11. März ebenfalls der Fälligkeitstermin für diese Steuerarten.

Zahlungsschonfrist bis zum 14. März 2024:

Für alle oben genannten Steuerarten gilt eine Zahlungsschonfrist bis zum 14. März 2024. Zahlungen, die innerhalb dieser Schonfrist eingehen, werden noch als pünktlich betrachtet. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Banküberweisungen das Datum der Gutschrift beim Finanzamt maßgeblich ist, nicht das Datum der Auftragserteilung.

Sozialversicherungsbeiträge

Fällig am 26. März 2024:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, müssen bis zu diesem Datum für den abgelaufenen Monat an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt werden.

Die pünktliche Zahlung dieser Beiträge und Steuern ist entscheidend, um Verzugszinsen und mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden. Planen Sie daher rechtzeitig Ihre Zahlungen, um sicherzustellen, dass diese fristgerecht beim Finanzamt bzw. den Sozialversicherungsträgern eingehen.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der Fristen und der Optimierung Ihrer Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.