Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf die neuen rechtlichen Anforderungen aufmerksam machen, die mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) einhergehen. Diese Änderungen betreffen die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten sowie die damit verbundene Pflicht zur elektronischen Identifikation.
Änderung des Offenlegungsmediums
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte nun elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt werden. Für frühere Geschäftsjahre bleibt die Einreichung beim Bundesanzeiger weiterhin bestehen. Diese Neuerung stellt sicher, dass Unternehmen ihre Daten auf einer zentralen, digitalen Plattform offenlegen und verwalten können.
Elektronische Identifikation – Was bedeutet das für Sie?
Eine wesentliche Änderung im Rahmen des DiRUG ist die Einführung der Pflicht zur elektronischen Identifikation. Jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen die Datenübermittlung an das Unternehmensregister vornimmt, muss sich vorher identifizieren. Diese Identifikation stellt sicher, dass die übermittelten Daten korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgen.
Wichtig zu wissen: Ohne die vorherige Identifikation der übermittelnden Person kann für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, kein Jahresabschluss mehr offengelegt werden. Dies könnte zu erheblichen Verzögerungen und rechtlichen Problemen führen.
So funktioniert die Identifikation
Die Identifikation kann bequem auf der Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlages (www.publikations-plattform.de) durchgeführt werden. Es gibt drei verschiedene Verfahren zur Identifikation:
- Automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren
- Begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren
- eID (elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
Wenn mehrere Personen mit der Übermittlung der Offenlegungsunterlagen beauftragt sind, muss jede Person separat identifiziert werden. Die Identifizierung kann bequem über die Publikations-Plattform verwaltet werden.
Dringende Empfehlung: Frühzeitige Identifikation
Wir empfehlen dringend, die Identifizierung so früh wie möglich abzuschließen – insbesondere vor der ersten Offenlegung im Unternehmensregister. Dies stellt sicher, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Andernfalls droht eine Offenlegungssäumigkeit, was im schlimmsten Fall ein Ordnungsgeldverfahren nach sich ziehen könnte.
Weitere Unterstützung und Informationen
Zur Einhaltung der gesetzlichen Offenlegungsfristen gemäß § 325 Abs. 1a HGB muss die Identifikation für das Geschäftsjahr 2022 noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ein Großteil der Nutzer, die ihre Übermittlungen über die Publikations-Plattform oder Drittanbieter-Software vornehmen, hat sich bereits erfolgreich identifiziert.
Für umfassende Informationen zu den neuen Anforderungen bieten wir kostenfreie Webinare sowie eine DiRUG-Informationsseite an. Hier erhalten Sie alle relevanten Details und können sich direkt über den Newsletter anmelden, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Strukturierte Datenformate und Lösungen für die Umsetzung
Mit der Umsetzung des DiRUG werden strukturierte Datenformate weiter gefördert. Wenn Sie auf der Suche nach einer Lösung sind, um Ihre Rechnungslegungsunterlagen vor der Einreichung zu erstellen, offenlegungskonform zu gestalten und an das Unternehmensregister zu übermitteln, stehen Ihnen verschiedene Anbieter zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Lösung eBilanz-Online, die vom Bundesanzeiger Verlag angeboten wird.
Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen und unternehmerischen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
Freundliche Grüße,
Ihr Team von steuerschroeder.de