Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
1.1 Der Beschluss des BVerfG zu § 7 SGB IV Das BVerfG hatte sich in einem Verfahren um die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem. § 93b i.V.m. § 93a BVerfGG damit zu beschäftigen, ob § 7 SGB IV gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen könnte. Dabei hatte sich das Gericht auch mit der Frage zu beschäftigen, ob § 7 SGB IV dem aus dem Grundgesetz fließenden Bestimmtheitsgebot standhalte. Das BVerfG konnte nach seinem Beschluss vom 20.5.1996 (1 BvR 21/96, [in: SozR 3-2400 § 7 Nr. 11]) weder eine verfassungsrechtlich bedenkliche Unbestimmtheit des § 7 SGB IV noch eine Unbestimmtheit der entsprechenden für die Versicherungs- und Beitragspflicht maßgeblichen Bestimmungen des Rechts der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung feststellen. Eine gewisse Rechtsunsicherheit sei jeder Auslegung der Rechtsvorschriften durch Gerichte verschiedener Instanzen immanent. Insoweit sei auch bei der Auslegung des § 7 SGB IV angesichts vieler verschiedener Fallkonstellationen eine eindeutige Vorhersehbarkeit der Ergebnisse ausgeschlossen. Probleme entstünden beim Übergang vom Selbständigen zum abhängig Beschäftigten. Bei der Abgrenzung bediene sich das Gesetz nicht eines tatbestandlich scharf kontrollierten Begriffs, sondern der Rechtsfigur des Typus, der den versicherten Personenkreis nicht im Detail definiere, sondern ihn - ausgehend vom Normalfall - in der Form eines Typus beschreibe. Maßgebend sei dabei, wie sich das Gesamtbild des Typus darstelle. Der Rechtsfigur des Typus sei es zu verdanken, dass die Vorschriften über die Beitrags- und Versicherungspflicht auch bei geänderten sozialen Strukturen ihren Regelungszweck erfüllen und nicht zu einer Umgehung der Versicherungspflicht zum Nachteil von abhängig Beschäftigten führen, obwohl u. a. am Begriff des durch die Rechtsprechung und Literatur konkretisierten Beschäftigungsverhältnisses festgehalten werde.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587