Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 1. Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
- 1.1 Versicherungsfreiheit bei Ausübung einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit
- 1.1.1 Versicherungsfreie geringfügig vergütete selbständige Tätigkeiten
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.1 Versicherungsfreiheit bei Ausübung
einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit
Nicht selten geht jemand neben seiner ständigen versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit noch weiteren Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern oder aber kleineren, an sich versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeiten nach. Zudem gibt es viele Personen, wie beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Pensionäre und Studenten, deren Lebensunterhalt nicht durch Einkünfte aus versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungen bzw. selbständigen Tätigkeiten, sondern anderweitig gesichert ist. Auch siebessern ggf. ihre Einkünfte auf. Diese selbständigen Tätigkeiten bzw. abhängigen Beschäftigungen werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als geringfügig bezeichnet und sind versicherungsfrei.
Hinweise:
1. Pauschale (Arbeitgeber-) Beiträge – wie für geringfügig entlohnte Beschäftigungen – sind für geringfügig vergütete selbständige
Tätigkeiten nicht zu zahlen.
2. Bei geringfügig vergüteten selbständigen Tätigkeiten kann- im
Gegensatz zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen - nicht
auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden.
3. Die Besonderheiten der Pflichtbeitragsberechnung für abhängig
Beschäftigte innerhalb der Gleitzone (sog. Niedriglohn-Jobs von
400,01 bis 800,- EUR) finden auf selbständig Tätige keine
Anwendung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- EUR
monatlich überschritten, so ist der volle Pflichtbeitrag vom Selbständigen allein zu tragen.
Eine selbständige Tätigkeit kann aufgrund desgeringen Umfangs (sog. geringfügig vergütete selbständige Tätigkeit) oder wegen ihrer kurzen Dauer (sog. kurzfristige selbständige Tätigkeit) geringfügig (§ 8 SGB IV) und damit versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 SGB VI)
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587