Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 1.1.1.2 Abgrenzung zu künstlerisch und publizistisch Lehrenden
- 1.1.1.3 Ausübung einer sowohl lehrenden als auch anderweitigen Tätigkeit (Mischtätigkeit)
- 1.1.2 Selbständig tätige Erzieher
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.1.1.3 Ausübung einer sowohl lehrenden
als auch anderweitigen Tätigkeit (Mischtätigkeit) Bei Personen, die sowohl lehrend als auch anderweitig tätig sind, ist zu prüfen, welcher Aufgabenbereich der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt, sofern diese Tätigkeiten in einemorganisatorischen Zusammenhang stehen. Nur wenn die lehrende Tätigkeit den Schwerpunkt bildet, liegt Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer vor.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;