Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 1.10 Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse
- 1.11 Beitragspflichtige Einnahmen für Teilzeiträume
- 2. Beitragstragung
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.11 Beitragspflichtige Einnahmen für Teilzeiträume Beginnt oder endet die Versicherungspflicht im Lauf eines Monats, wer den auch die beitragspflichtigen Einnahmen nur in einem Teilmonat erzielt. Dies hat Auswirkungen auf die Beitragsberechnung bei allen drei Beitragsbemessungsgrundlagen, und zwar auch für den Fall, dass nur der Mindestbeitrag zu zahlen ist. Hier ist nur ein Teilmonatsbetrag zu zahlen. Dieser wird errechnet, indem der ansonsten zuzahlende Monatsbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen die selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, multipliziert und anschließend durch 30 dividiert wird.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;