Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 1.3 Regelbeitrag
- 1.4 Halber Regelbeitrag
- 1.5 Bedeutung des Tätigkeitsorts
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.4 Halber Regelbeitrag Jungselbständige zahlen in den ersten drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit grundsätzlich den halben Regelbeitrag (§ 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Abweichend hiervon ist auf Antrag die Zahlung des Regelbeitrags oder einkommensgerechter Bei träge möglich. Bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wird der Beitragsberechnung ein Arbeitseinkommen in Höhe von 50 vom Hundert der Bezugsgröße zugrunde gelegt. Ein Einkommensnachweis ist nicht erforderlich. Die Regelung bezweckt die Erleichterung von Existenzgründungen, indem die Betroffenen in den Anfangsjahren nicht zu stark mit Rentenversicherungsbeiträgen belastet werden. Die Zahlung des halben Regelbeitrags ist nicht auf die erst malige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beschränkt, sondern kann mehrfach zugelassen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich inhaltlich um eine andere Tätigkeit handelt und dass die zunächst ausgeübte Tätigkeit aufgegeben wurde. Entscheidend ist, dass es sich um eine neue Tätigkeit mit Existenzgründungscharakter handelt. Die Drei-Kalenderjahresfrist beginnt nach dem Jahr der Aufnahme der zur Versicherungspflicht führenden selbständigen Erwerbstätigkeit und endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, so dass die Zahlung des halben Regelbeitrags maximal für vier Kalenderjahre in Betracht kommt. Der Versicherte kann jederzeit beantragen, statt des halben Regelbeitrags den Regelbeitrag oder einkommensgerechte Beiträge zu zahlen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587