Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


1.5 Bedeutung des Tätigkeitsorts Der Tätigkeitsort (vgl. § 11 i.V.m. § 9 SGB IV) des Selbständigen ist bei Personen, die den halben Regelbeitrag, den Regelbeitrag oder den Höchstbeitrag zahlen, für die Ermittlung der Pflichtbeiträge bedeutsam. Liegt der Tätigkeitsort des versicherungspflichtigen Selbständigen im Beitrittsgebiet, so sind nach § 228a SGB VI statt der Bezugsgröße (West) die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Ost) bzw. anstelle der Beitragsbemessungsgrenze (West) die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiet (Ost) zugrunde zulegen. Verlegt der Selbständige seinen Tätigkeitsort von den alten in die neuen Bundesländer und umgekehrt, hat dieser Umstand - bei den genannten Beitragsbemessungsgrundlagen-Auswirkungen auf die Höhe der Pflichtbeiträge. Ein entsprechender Wechsel ist tag genau zu berücksichtigen.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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