Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 12.3 Meldung der selbständigen Tätigkeit
- 12.4 Abgrenzung zu anderen Versicherungspflichttatbeständen
- 13. Sonderregelungen für Selbständige im Beitrittsgebiet
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
12.4 Abgrenzung zu anderen Versicherungspflichttatbeständen
Existenzgründungsbezieher übten unter Umständen Tätigkeiten aus, die auch die Merkmale der Versicherungstatbestände in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB VI erfüllten, beispielsweise als Dozent oder als Selbständiger mit einem Auftraggeber. In diesen Fällen war jedoch die Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI vorrangig (vgl. § 2 Satz 2 SGB VI).
Endete die Versicherungspflicht als Existenzgründer, trat bei weiterer Ausübung der selbständigen Tätigkeit Versicherungspflicht nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB VI ein.
Übte der Existenzgründungsbezieher eine Tätigkeit aus, die eine Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte nach sich zog, ging diese Versicherungspflicht derjenigen nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI. vor (vgl. § 2 Satz 3 SGB VI).
Hinweis:
Der zum 1.8.2006 eingeführte Gründungszuschuss nach § 57
SGB III (i.d.F. ab 1.8.2006) führt anders als der Bezug des Existenzgründungszuschusses nach § 421 I SGB III nicht automatisch zur
Versicherungspflicht kraft Gesetzes, weil der Gesetzgeber eine dem § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI entsprechende Regelung nicht geschaffen
hat. Bezieher eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III sind
daher nur kraft Gesetzes versicherungspflichtig als Selbständige,
wenn die Voraussetzungen von einem der Tatbestände des § 2 Satz 1
Nr. 1 bis 9 SGB VI vorliegen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587