Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


15. Nichtleistungs- und Anrechnungsvorschriften Bei der Vielzahl der sozialen Leistungen kommt es häufig vor, dass Versicherte die Voraussetzungen für mehrere Leistungen erfüllen. Soweit in diesen Fällen die gesetzliche RV betroffen ist, hat der Gesetzgeber durch die §§ 34 und 89 bis 98 des SGB VI und § 29 Abgeordnetengesetz (AbgG) die Verfahrensweisen beim Zusammentreffen von Renten und weiteren Einkünften geregelt. Das Zusammentreffen mehrerer gleichzeitig bestehender Rentenansprüche (z.B. Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung neben einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung) regelt § 89 SGB VI. Hiernach gilt das Grundprinzip, dass bei Renten unter schiedlicher Höhe die höchste Rente gezahlt wird (vgl. 1.). Darüber hinaus ist vom Gesetzgeber festgelegt worden, in welcher Höhe Hinzuverdienst beim Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt werden kann, ohne dass der Rentenanspruch verloren geht oder der Höhe nach eingeschränkt wird. Sinn und Zweck dieser „Nichtleistungsvorschriften\" ist es, eine Doppel oder Überversorgung auszuschließen, da die Rentenleistungen der Rentenversicherung eine Lohnersatz- oder Lohnzuschussfunktion bzw. eine Unterhaltsersatzfunktion haben. Einige Einkünfte, wie z.B. Wohngeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) oder Leistungen nach dem Bafög, haben keinen Einfluss auf die Renten höhe oder den Rentenanspruch. Allerdings lösen sie u.U. Erstattungsansprüche gegenüber den Renten Versicherungsträgern aus, weil die Bewilligung einer Rente häufig dazu führt, dass die bereits vorher fest gestellte Leistung eines anderen Sozialleistungsträgers ganz oder teil weise entfällt.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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