Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 15.3 Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitsentgelt oder Vorruhestandsgeld
- 15.4 Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld
- 15.5 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
15.4 Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld Eine konkrete Nichtleistungsvorschrift beim Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld, wie die des zum 1.1.1999 aufgehobenen § 95 SGB VI und der in diesem Zusammenhang getroffenen Übergangsregelung des § 313a SGB VI, gibt es nicht mehr. Entsprechende Fälle werden nun von der Hinzuverdienstregelung des § 96a SGB VI (übergangsweise von § 313 SGB VI) erfasst. Hiernach wird ein von der Agentur für Arbeit gezahltes Arbeitslosengeld regelmäßig nur für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht kommen. Die Übergangsregelung galt in der Zeit vom 1.1.1999 biszum31.12.2000.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;