Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
2.1 Allgemeines Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH befasst (vgl. Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens „Statusfeststellung von Erwerbstätigen\" vom 13.4.2010, abrufbar unter www.deutscherentenversichemng- bund.de/Rente/Vor der Rente/Statusfeststellungsverfahren/Rundschreiben der Spitzenorganisationen). Danach liegt bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG(vgl. Urteile vom24.6.1982- 12RK45/80- in:USK82160;vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - in: USK 86145; vom 6.2.1992 - 7 RAr 134/90 - in: BSGE70, 81; SozR3-4100 § 104Nr.8; USK9208;vom 14.12.1999 - B2U48/98 R- in: USK 9975) ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH vor, wenn sie • funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der GmbH teilhaben, • für ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten und • keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft kraft ihres Anteils am Stammkapital geltend machen können. Bestandteil des o.g. Rundschreibens ist auch eine Entscheidungshilfe (Anlage 3, Anhang 1, vgl. S. 294 ff.) mit Rechtsprechungsübersicht (Anlage 3, Anhang 2, vgl. S. 298 ff.), die die versicherungsrechtliche Beurteilung erleichtern soll. Sie ist Grundlage der folgenden Ausführungen. Zunächst geht es um die Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern im Zusammenhang mit deren Kapitalbeteiligung an der GmbH. Da Geschäftsführer einer Familien-GmbH und Fremdgeschäftsführer am Kapital der GmbH nichtbeteiligt sind, erstgenannte zumindest nicht direkt, kommt für sie eine Beurteilung anhand der Kriterien der Ziffern 2.2 bis 2.2.3, die sich mit der Kapitalbeteiligung befassen, nicht in Betracht. Hinweis: Der Antrag (Vordruck) für das optionale Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH (Anlagen 6 und 6-2) sowie für das obligatorische Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Anlage 3 Anhang 3) sind abrufbar unter www.deutsche-rentenversichemng-bund.de/ Rente/Vor der Rente/Statusfeststellungsverfahren/Rundschreiben der Spitzenorganisationen).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;