Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
2.1 Allgemeines Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Fremdgeschäftsführern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH befasst (vgl. Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens „Statusfeststellung von Erwerbstätigen\" vom 13.4.2010, abrufbar unter www.deutscherentenversichemng- bund.de/Rente/Vor der Rente/Statusfeststellungsverfahren/Rundschreiben der Spitzenorganisationen). Danach liegt bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG(vgl. Urteile vom24.6.1982- 12RK45/80- in:USK82160;vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - in: USK 86145; vom 6.2.1992 - 7 RAr 134/90 - in: BSGE70, 81; SozR3-4100 § 104Nr.8; USK9208;vom 14.12.1999 - B2U48/98 R- in: USK 9975) ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH vor, wenn sie • funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der GmbH teilhaben, • für ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten und • keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft kraft ihres Anteils am Stammkapital geltend machen können. Bestandteil des o.g. Rundschreibens ist auch eine Entscheidungshilfe (Anlage 3, Anhang 1, vgl. S. 294 ff.) mit Rechtsprechungsübersicht (Anlage 3, Anhang 2, vgl. S. 298 ff.), die die versicherungsrechtliche Beurteilung erleichtern soll. Sie ist Grundlage der folgenden Ausführungen. Zunächst geht es um die Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern im Zusammenhang mit deren Kapitalbeteiligung an der GmbH. Da Geschäftsführer einer Familien-GmbH und Fremdgeschäftsführer am Kapital der GmbH nichtbeteiligt sind, erstgenannte zumindest nicht direkt, kommt für sie eine Beurteilung anhand der Kriterien der Ziffern 2.2 bis 2.2.3, die sich mit der Kapitalbeteiligung befassen, nicht in Betracht. Hinweis: Der Antrag (Vordruck) für das optionale Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH (Anlagen 6 und 6-2) sowie für das obligatorische Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Anlage 3 Anhang 3) sind abrufbar unter www.deutsche-rentenversichemng-bund.de/ Rente/Vor der Rente/Statusfeststellungsverfahren/Rundschreiben der Spitzenorganisationen).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587