Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.2.3 Beginn der Befreiung
- 2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld II
- 2.3.1 Gemeinsame Befreiungsvoraussetzungen
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld II Nach § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI i.d.F. bis 31.122010 versicherungspflichtige Bezieher von Arbeitslosengeld II, die ihre bisherige Altersvorsorge nicht in der gesetzlichen RV, sondern anderweitig geregelt hatten, konnten sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI i.d.F. bis 31.122010). Mit dem Wegfall der Rentenversicherungspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II (vgl. III.3) ist auch diese Befreiungsmöglichkeit entfallen (§ 6 Abs. 1b SGB VI auf gehoben durch Art. 19 HBeglG 2011). Zum befreiungsberechtigten Personenkreis gehörten • Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Nr.1 a.a.O.), • selbständig Tätige mit ausreichendem Lebens-/Rentenversicherungsvertrag (Nr. 2 a. a. O.) und • seit 1.5.2007in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte landwirtschaftliche Unternehmer (Nr. 3 a.a.O.) - eingefügt durch Art. 1 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.42007). Hinweis: Die Befreiung nach § 6 Abs. 1b SGB VI i.d.F. bis 31.12.2010 führte zu einem Anspruch auf einen Beitragszuschuss, der für die Dauer des Leistungsbezugs freiwillig an die gesetzliche RV, eine berufsständische Versorgungseinrichtung, eine private Alterssicherung oder wegen einer Pflichtversicherung an die Alterssicherung der Landwirte gezahlt wurde (§ 26 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Der Zuschuss war jedoch auf die Höhe des Beitrags begrenzt, der ohne die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen RV zu zahlen gewesen wäre (Satz 2 a.a.O.).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587