Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
2.5.2 Firmenumwandlung Geht eine GmbH aus der Umwandlung eines Einzelunternehmens her vor, bei der der vorherige Alleininhaber und jetzt nicht oder nur gering fügig am Kapital der GmbH beteiligte (Gesellschafter-) Geschäftsführer „Kopf und Seele\" (BSG-Urteil vom 23.9.1982 - 10 RAr 10/81 - in: SozR 2100 § 7 Nr.7; USK 82140) des Familienbetriebes geblieben ist, und werden die gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen nur deshalb getroffen, weil sich der ehemalige Einzelunternehmer dadurch haftungs- und/oder steuerrechtlich besserzustehen glaubt, so spricht dies gegen eine abhängige Beschäftigung (vgl. Entscheidungshilfe, Punkt IV.). Trägt die errichtete GmbH zudem den Namen des vorherigen Alleininhabers der Einzelfirma, wird die Annahme einer selbständigen Tätigkeit noch verstärkt (vgl. 2.3).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;