Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
2.6 Unternehmerrisiko Ein weiteres wichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit (vgl. Entscheidungshilfe, Punkt VI.) ist das mit dem Einsatz eigenen Kapitals verbundene erhebliche Unternehmerrisiko (BSG-Urteil vom 24.9.1992 - 7 RAr 12/92 - in: SozR 3-4100 § 168 Nr. 8; USK 9285 m.w.N.). Die Kapitalbeteiligung wird häufig so hoch sein, dass der Gesellschafter- Geschäftsführer bzw. mitarbeitende Gesellschafter nicht funktionsgerecht „dienend\" für ein fremdes, sondern für das eigene Unternehmen tätig wird, so dass die ggf. für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen den Umstände (z.B. Festgehalt, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsregelung mit Urlaubsgeld, Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall, Kündigungsvereinbarung) an Bedeutung verlieren (BSG-Urteil vom 24.6.1982 - 12 RK 45/80 - in: USK 82160). Die Vermietung/Verpachtung z.B. von Betriebsgebäuden/-grundstücken stellt - anders als die Einbringung eines Betriebsgebäudes/-grundstücks in das Betriebsvermögen einer GmbH - gerade kein Unternehmerrisiko dar, denn die Gläubiger der GmbH haben grundsätzlich keinen Zugriff auf dieses nicht in das Betriebseigentum der GmbH eingebrachte Vermögen. Zudem besteht in derartigen Fällen im Gegenzug ein Anspruch auf Miet-/Pachtzinsen. Das Verlustrisiko aus nicht gezahlter Miete/ Pacht stellt dabei aber kein Unternehmerrisiko im o.g. Sinn dar. Es handelt sich dabei um ein Verlustrisiko aus Vermietung/Verpachtung, das auch eintreten kann, wenn der Vermieter/Verpächter nicht in der GmbH mitarbeiten würde.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587