Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist


2.6 Unternehmerrisiko Ein weiteres wichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit (vgl. Entscheidungshilfe, Punkt VI.) ist das mit dem Einsatz eigenen Kapitals verbundene erhebliche Unternehmerrisiko (BSG-Urteil vom 24.9.1992 - 7 RAr 12/92 - in: SozR 3-4100 § 168 Nr. 8; USK 9285 m.w.N.). Die Kapitalbeteiligung wird häufig so hoch sein, dass der Gesellschafter- Geschäftsführer bzw. mitarbeitende Gesellschafter nicht funktionsgerecht „dienend\" für ein fremdes, sondern für das eigene Unternehmen tätig wird, so dass die ggf. für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen den Umstände (z.B. Festgehalt, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsregelung mit Urlaubsgeld, Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall, Kündigungsvereinbarung) an Bedeutung verlieren (BSG-Urteil vom 24.6.1982 - 12 RK 45/80 - in: USK 82160). Die Vermietung/Verpachtung z.B. von Betriebsgebäuden/-grundstücken stellt - anders als die Einbringung eines Betriebsgebäudes/-grundstücks in das Betriebsvermögen einer GmbH - gerade kein Unternehmerrisiko dar, denn die Gläubiger der GmbH haben grundsätzlich keinen Zugriff auf dieses nicht in das Betriebseigentum der GmbH eingebrachte Vermögen. Zudem besteht in derartigen Fällen im Gegenzug ein Anspruch auf Miet-/Pachtzinsen. Das Verlustrisiko aus nicht gezahlter Miete/ Pacht stellt dabei aber kein Unternehmerrisiko im o.g. Sinn dar. Es handelt sich dabei um ein Verlustrisiko aus Vermietung/Verpachtung, das auch eintreten kann, wenn der Vermieter/Verpächter nicht in der GmbH mitarbeiten würde.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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