Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.5.2 Zugangsfaktor größer als 1,0
- 3. Entgeltpunkte als Grundlage für persönliche Entgeltpunkte
- 3.1 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3. Entgeltpunkte als Grundlage für persönliche Entgeltpunkte Den persönlichen Entgeltpunkten liegt die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und ggf. für einen Zuschlag oder Abschlag aus einem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung oder Rentensplitting unter Ehegatten, für Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen gem. § 187a bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung, für Arbeitsentgelt aus nicht gem. einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendete Wertguthaben und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters zugrunde (vgl. 2.4). Die Einzelwerte sind in einer Schlussrechnung zu addieren und mit dem Zugangsfaktor zu vervielfältigen. Das Ergebnissind die persönlichen Entgeltpunkte bzw. die persönlichen Entgeltpunkte (Ost).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;