Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 3.1.3.4 Erforderlichkeit der Handelsregistereintragung
- 3.1.4 Abberufene Vorstandsmitglieder einer AG
- 3.1.5 Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 SGB VI
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3.1.4 Abberufene Vorstandsmitglieder einer AG Mit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer AG ist dieses nicht mehr Angehöriger des Vorstands der AG. Damit findet § 1 Satz 4 SGB VI, der Mitglieder des Vorstands einer AG von der Versicherungspflicht freistellt, keine Anwendung mehr. Sofern das ehemalige Vorstandsmitglied eine Zeit lang noch Vergütungsansprüche hat, ist es von der Abberufung an als leitender Angestellter nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zu versichern, wenn aufgrund des formal weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses auch ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Einzelheiten zum Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts können den Besprechungsergebnissen des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der BA vom 30/31.3.2009 (Punkt 2 der Niederschrift) und vom 13/14.10.2009 (Punkt 3 der Niederschrift) entnommen werden (abrufbar unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Zielgruppen/ Arbeitgeber und Steuerberater/Publikationen, Vorträge und Termine/Besprechungsergebnisse/Beitragseinzug - Niederschriften/ 2009). Hinweis: Das BSG-Urteil vom 11.4.1984 - 12 RK 45/83 (veröffentlicht in: BSGE 65,113; SozR 2200 § 1248 Nr. 48; USK 8936) kann auf der artige Fälle keine Anwendung mehrfinden. In dieser Entscheidung ging der 12.Senat des BSG noch davon aus, dass der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einer AG auf die Erbringung einer selbständigen Tätigkeit gerichtet ist und daher bereits aus diesem Grund keine Rentenversicherungspflicht besteht. Nach der neueren ständigen Rechtsprechung des BSG sind AG-Vorstände jedoch abhängig Beschäftigte nach § 7 Abs. 1SGB IV (vgl. 3.).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587