Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 3.1 Leistung Arbeitslosengeld II
- 3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht
- 3.3 Versicherungsfreiheit
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht
Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen waren nach § 3 Satz 1 Nr. 3a Buchstaben a) bis d) SGB VI i.d.F. bis zum 31.122010 Bezieher von Arbeitslosengeld II, die
a) das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise oder
b) nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1SGB II bezogen hatten oder
c) aufgrund von §2 Abs.la Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hatten oder deren
d) Bedarf sich nach § 12 Abs.1 Nr.1 BAföG oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB III bemessen hatte.
Zum 1.1.2007 wurde § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI i.d.F. bis zum 31.12.2010 um einen (Buchstaben e) ergänzt, wonach zudem Personen von der Versicherungspflichtnach dieser Vorschrift ausgeschlossen waren, die versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig waren, oder eine Leistung bezogen, wegen der sie nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI versicherungspflichtig waren (Buchstabe e] wurde angefügt durch Art. 2 Nr. 1des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.3.2006, BGBl. I S. 558). Die Regelung diente der Vermeidung von Doppelversicherungen von Personen, die bereits aus einem anderen Grund in der gesetzlichen RV versicherungspflichtig waren, insbesondere weil sie neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587