Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.2 Ausschluss des Versicherungspflichtverhältnisses
- 4.3 Beginn des Versicherungspflichtverhältnisses
- 4.4 Unterschreitungen der Stundengrenze
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.3 Beginn des Versicherungspflichtverhältnisses
Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt mit dem Tag an dem die Voraussetzungen vorliegen, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt wird (§ 28a Abs. 3 Satz 1 SGB III). Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, d.h., wird der Antrag nach Ablauf der 3-Monatsfrist gestellt, kann ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nicht mehrbegründet wer den. Bei rechtzeitiger Antragstellung innerhalb der Ausschlussfrist tritt ggf. ein rückwirkender Versicherungsschutz ein.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;