Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.3 Beginn des Versicherungspflichtverhältnisses
- 4.4 Unterschreitungen der Stundengrenze
- 4.5 Ruhen des Versicherungspflichtverhältnisses
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.4 Unterschreitungen der Stundengrenze
Wird die Grenze von wöchentlich mindestens 15 Stunden selbständiger Tätigkeit unterschritten, ist dies versicherungsrechtlich unschädlich, wenn die Unterschreitung von geringer Dauer ist (§ 28a Abs. 1 Satz 2 SGB III). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründerschwankende Tätigkeitszeiten haben können. Eine gelegentliche Unterschreitung liegt immer dann vor, wenn sie nicht vor aussehbar ist und auch nicht zu erwarten ist, dass sie sich innerhalb eines Jahres wiederholt. Eine Abweichung von geringer Dauer kann an genommen werden, wenn die Unterschreitung nicht mehr als drei zusammenhängende Wochen umfasst.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;