Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.6 Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung
- 4.6.1 Befristung aus medizinischen Gründen
- 4.6.2 Befristung aufgrund der Arbeitsmarktlage
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.6.1 Befristung aus medizinischen Gründen Eine Dauerrente kommt nur in Betracht, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Dazu müssen schwerwiegende medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit sprechen. Aus ärztlicher Sichtmuss bei Betrachtung desbisherigen Krankheitsverlaufs und unter Berücksichtigung noch vorhandener Behandlungsmöglichkeiten von einem Dauerzustand auszugehen sein(vgl. BSG v. 29.3.2006 - B 13 RJ 31/05 R).Weil diese Annahme bei einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren stets greift, liegt ein Dauerzustand regelmäßig dann vor, wenn die Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit nicht innerhalb des aus medizinischen Gründen längstens möglichen Befristungszeitraums von neun Jahren möglich ist. Sowohl bei erstmaligen als auch bei erneuten Befristungen aufgrund medizinischer Prognose kommt es für die Dauer des Anspruchs innerhalb des verfügbaren Rahmens von drei Jahren auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Daher ergibt sich hier die Befristungsdauer regelmäßig aus den Feststellungen des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherungsträger. Bei einer wiederholten Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen ist die Gesamtdauer allerdings auf längstens neun Jahre begrenzt (§ 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI).
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587