Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

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Selbstständige in der Rentenversicherung


4.6.2 Befristung aufgrund der Arbeitsmarktlage Nach einer Gesamtbefristungsdauer von neun Jahren, ausgehend vom tatsächlichen Rentenbeginn, ist bei der Befristung aus medizinischen Gründen also spätestens Schluss. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Arbeitsmarktlage abhängig ist. Ein Anspruch auf eine Rente wegen teil weiser Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage ist nicht möglich. Bei einer von der Arbeitsmarktlage abhängigen Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt eine unbefristete Rentenzahlung auch nach einer Befristungsdauer von insgesamt neun Jahren nicht in Betracht, die Rente ist vielmehr immer als Zeitrente zu leisten.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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