Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.8 Höhe der Beiträge
- 4.9 Antragstellung, Zahlungsmodalitäten, Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit
- IV. Zusammentreffen einer anderen Versicherungspflicht mit der Versicherungspflicht als Selbständiger
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.9 Antragstellung, Zahlungsmodalitäten, Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit
Der Antrag für das Versicherungspflichtverhältnis ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort hat. Die zuständige Agentur für Arbeit hält die entsprechenden Antrags vordrucke und weitere Informationen, insbesondere zu den Zahlungsmodalitäten für das Versicherungspflichtverhältnis bereit und entscheidet mit Verwaltungsakt (Bescheid) über den Antrag. Sie informiert auch darüber, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und für welche Dauer nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit bestehen kann.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;