Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 5.26 Messehostessen
- 5.27 Mitarbeitende Familienangehörige
- 5.27.1 Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt zwischen Angehörigen
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
5.27 Mitarbeitende Familienangehörige Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden An gehörigen gelten die gleichen Grundsätze, die auch allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt maßgebend sind (so bereits Urteil des BSG vom 5.4.1956 - 3 RK 65/55 - [in: BSGE 3,30]). Diese Beurteilung bereitet bei mitarbeitenden Angehörigen häufig aber Schwierigkeiten, weil deren Arbeitseinsatz sich oftmals unter anderen Bedingungen oder Umständen vollzieht, als dies unter Fremden üblich ist. Die Mitarbeit des Angehörigen kann sich • in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber, ggf. auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, • im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder • auf familienhafter Basis (als sozialversicherungsrechtlich nicht relevante familienhafte Mithilfe) vollziehen.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;