Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 5.38 Telefonvermittler
- 5.39 Toiletten-Service-Betriebe
- 5.40 Übungsleiter
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
5.39 Toiletten-Service-Betriebe Das Servicepersonal in Toilettenanlagen von Autobahnraststätten, Auto bahntankstellen, U-Bahnhöfen und Kaufhäusern wird häufig in freier Mitarbeit eingesetzt. Die Betreuung der Toilettenanlagen erfolgt durch ein Serviceunternehmen, das mit den Inhabern oder Pächtern der Toilettenanlagen einen Servicevertrag abgeschlossen hat. Das Personal arbeitet durchschnittlich acht Stunden in Wechselschicht, es ist an konkrete Weisungen gebunden, wann, wie, in welchem Umfang und an welchem Ort Reinigungs- und Aufsichtsarbeiten zu leisten sind. Nach Auffassung der Sozialversicherungsträger ist das Service-Personal abhängig beschäftigt, da es dem Direktionsrecht des Service-Betriebes bezüglich Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausführung unterliegt.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;