Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 6.2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht
- 6.3 Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- 6.4 Beitragszahlung
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
6.3 Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Versicherungsfrei nach dem KSVG ist, wer im Kalenderjahr aus selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit voraussichtlich ein Arbeitseinkommen bezieht, das 3.900,- EUR nicht übersteigt (§ 3 Abs. 1 KSVG).
Bei künstlerischer/publizistischer Tätigkeit während eines Teils des Kalenderjahres ist die Geringfügigkeitsgrenze entsprechend herabzusetzen. Bis zum Ablauf von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit besteht grundsätzlich auch bei Erzielung eines unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze liegenden Arbeitseinkommens Versicherungspflicht.
Versicherungsfrei in der gesetzlichen RV sind nach § 4 KSVG darüber hinaus
- Personen, die in der gesetzlichen RV versicherungsfrei oder von der
Versicherungspflicht befreit sind (z.B. Beamte);
Ausnahme: Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nach § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch- SGB IV; - nicht künstlerisch/publizistisch tätige Selbständige und versicherungspflichtige Beschäftigte, die für ein Kalenderjahr voraussichtlich mindestens die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze aus ihrer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erzielen (bei unter Jähriger Tätigkeitentsprechende Herabsetzung dieses Wertes);
- Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, die nach § 2 Satz 1 Nr. 8 oder § 229 Abs. 2a SGB VI versicherungspflichtig sind;
- Landwirte i.S. des Gesetzesüber die Alterssicherung der Landwirte (ALG);
- Bezieher einer Altersvollrente aus der gesetzlichen RV oder alters Bedingter Leistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte;
- als Wehr-oder Zivildienstleistende in der gesetzlichen RV versicherte Personen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587