Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 8. Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- 9. Zusätzliche Entgeltpunkte aus nicht verwendeten Wertguthaben
- 10. Zuschlag an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
9. Zusätzliche Entgeltpunkte aus nicht verwendeten Wertguthaben Wird für ein Arbeitsentgelt aus nicht gem. der Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendetem Wertguthaben eine Beitragsleistung erbracht, sind hieraus zusätzliche Entgeltpunkte zu ermitteln. Hierfür ist das aus der Beitragszahlung in einer Summe versicherte Arbeitsentgelt durch das (vorläufige) Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres zu teilen, dem das Arbeitsentgeltzugeordnet wird. Die so ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte gelten als Entgeltpunkte für Zeitenmit vollwertigen Beiträgen.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;