Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

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Selbstständige in der Rentenversicherung


9.2.1.8 Gutschrift für Zeiten der Erziehung oder Pflege mehrerer Kinder gleichzeitig Im Zuge des Ausbaus der Verbesserung der Alterssicherung von Frauen wurde eine Fiktion von Beitragszeiten für nach dem 31.12.1991 liegende Kalendermonate, in denen Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes bzw. Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen und für die eine Gutschrift an Entgeltpunkten erfolgt, geregelt (vgl. II 4.5.). Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 25Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Treffen also Berücksichtigungszeiten wegen Erziehung oder Pflege mehrerer Kinder zusammen, gelten die entsprechenden Monate auch ohne eine tatsächliche Beitragsleistung als Beitragszeiten und rechnen zur Erfüllung sämtlicher Wartezeiten als eine der erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine spätere Rente mit. Eine Auswirkung auf die Erfüllung sonstiger versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ergibt sich jedoch nicht, da es sich hierbei nicht um Pflichtbeitragszeiten handelt.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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