Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

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Selbstständige in der Rentenversicherung


9.2.3.1 Beiträge zum Ausgleich eines zu Lasten durchgeführten Versorgungsausgleichs Mit solchen sog. Wiederauffüllungsbeiträgen nach § 187 SGB VI kann ein Abschlag an Entgeltpunkten, der durch einen zu Lasten eines Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich bei Ehescheidung eingetreten ist, ganz oder teilweise ausgeglichen werden (vgl. II.7). Diese Beiträge werden zwar bei der Höhe einer Rente berücksichtigt; hierfür werden Zuschläge an Entgeltpunkten berechnet. Es handelt sich jedoch weder um Pflichtbeiträge noch um freiwillige Beiträge und die Beitragszahlung kann auch keinem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden, so dass sie auch nicht für die Erfüllung von Wartezeiten oder andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen berücksichtigt werden kann. Mit ihnen wird lediglich die Rentenhöhe positiv beeinflusst.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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