Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 9.2.2.2 Nachzahlung freiwilliger Beiträge nach Sondervorschriften/Nachzahlung für Zeiten der schulischen Ausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind
- 9.2.3 Beiträge, die keine rentenrechtlichen Zeiten begründen
- 9.2.3.1 Beiträge zum Ausgleich eines zu Lasten durchgeführten Versorgungsausgleichs
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
9.2.3 Beiträge, die keine rentenrechtlichen Zeiten begründen Neben den Pflichtbeiträgen und den freiwilligen Beiträgen gibt es noch Beiträge, die keine eigenständigen rentenrechtlichen Zeiten begründen, weil sie z.B. allein zum Ausgleich einer unter bestimmten Umständen eintretenden Rentenminderung gezahlt werden können. Diese Beiträge sind weder Pflicht- noch freiwillige Beiträge und können keiner Zeit zu geordnet werden. Dennoch haben sie Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;