Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


9.3 Beitragsfreie Zeiten Anrechnungszeiten Zurechnungszeit Ersatzzeiten - die nicht gleichzeitig Beitragszeiten sind - Krankheit/ Rehabilitation Schwangerschaft/ Mutterschaft Arbeitslosigkeit schulische Ausbildung Rentenbezugszeit eine bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes ggf. über den Leistungsfall hinaus zu berücksichtigende Zeit Kriegsdienst/ Kriegsgefangenschaft Internierung/ Verschleppung Verfolgungszeiten Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt wurden (§ 54 Abs. 4 SGB VI). Sie werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zur Anerkennung als Anrechnungszeit erfüllt sind, ohne besondere weitere Anrechnungsvoraussetzungen angerechnet. Beitragsfreie Zeiten wirken sich insbesondere wie folgt aus: • Sie zählen mit für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren bei Altersrenten für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) und für schwer behinderte Menschen (§ 37 SGB VI); Ersatzzeiten zählen für alle Wartezeiten mit; • Sie rechnen mit für die erforderlichen 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten zur Prüfung der Mindestentgeltpunkte gem. § 262 SGB VI (vgl. II.4.4) und für die erforderlichen 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zur kindbezogenen Höherbewertung von Beitragszeiten und Gutschrift von Entgeltpunkten bei Erziehung bzw. Pflege mehrerer Kinder; • Sie sind Anwartschaftserhaltungszeiten und halten als solche einen ggf. bestehenden Erwerbsminderungsschutz bei vor dem 1.1.1984 erfüllter allgemeiner Wartezeit aufrecht; • Sie wirken sich im Rahmen der Rentenberechnung rentenerhöhend aus, da sie mit einem Durchschnittswert aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum bewertet werden bzw. - wenn sie keine eigenständige Bewertung erfahren - Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden und so negative Auswirkungen auf die Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten verhindern (vgl. hierzu die Ausführungen zur Gesamtleistungsbewertung II .5.).



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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