Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


9.3 Beitragsfreie Zeiten Anrechnungszeiten Zurechnungszeit Ersatzzeiten - die nicht gleichzeitig Beitragszeiten sind - Krankheit/ Rehabilitation Schwangerschaft/ Mutterschaft Arbeitslosigkeit schulische Ausbildung Rentenbezugszeit eine bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes ggf. über den Leistungsfall hinaus zu berücksichtigende Zeit Kriegsdienst/ Kriegsgefangenschaft Internierung/ Verschleppung Verfolgungszeiten Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt wurden (§ 54 Abs. 4 SGB VI). Sie werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zur Anerkennung als Anrechnungszeit erfüllt sind, ohne besondere weitere Anrechnungsvoraussetzungen angerechnet. Beitragsfreie Zeiten wirken sich insbesondere wie folgt aus: • Sie zählen mit für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren bei Altersrenten für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) und für schwer behinderte Menschen (§ 37 SGB VI); Ersatzzeiten zählen für alle Wartezeiten mit; • Sie rechnen mit für die erforderlichen 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten zur Prüfung der Mindestentgeltpunkte gem. § 262 SGB VI (vgl. II.4.4) und für die erforderlichen 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zur kindbezogenen Höherbewertung von Beitragszeiten und Gutschrift von Entgeltpunkten bei Erziehung bzw. Pflege mehrerer Kinder; • Sie sind Anwartschaftserhaltungszeiten und halten als solche einen ggf. bestehenden Erwerbsminderungsschutz bei vor dem 1.1.1984 erfüllter allgemeiner Wartezeit aufrecht; • Sie wirken sich im Rahmen der Rentenberechnung rentenerhöhend aus, da sie mit einem Durchschnittswert aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum bewertet werden bzw. - wenn sie keine eigenständige Bewertung erfahren - Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden und so negative Auswirkungen auf die Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten verhindern (vgl. hierzu die Ausführungen zur Gesamtleistungsbewertung II .5.).



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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