Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 6. Bezug von Arbeitslosengeld II
- V. Ausschlussgründe von der Versicherungspflicht
- 1. Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
V. Ausschlussgründe von der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtiger Selbständiger kann bei Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht in bestimmten Fällen nicht eintreten bzw. (zeitweise) entfallen, d. h., die betroffenen Versichertensind weder verpflichtet noch berechtigt, Pflichtbeiträge zu zahlen. Die Versicherungsfreiheit besteht kraft Gesetzes, tritt also unabhängig vom Willen des Versicherten ein. Die Befreiung kann hingegen auf Antrag erfolgen, wenn das Gesetz sie zulässt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen er füllt, steht es im Belieben des Versicherten, ob er versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit sein möchte.
Hinweis:
Für selbständig tätige Künstler und Publizisten gelten Besonderheiten, auf die in den folgenden Ausführungen nicht eingegangen wird
(vgl. dazu 1.6.).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;