Steuerberater werden: Beruf, Ausbildung und Steuerberaterprüfung
Steuerberater werden ist kein klassischer Ausbildungsberuf, sondern ein geregelter Berufsweg über Studium oder kaufmännische Ausbildung, praktische Tätigkeit, Steuerberaterprüfung und Bestellung durch die Steuerberaterkammer. Dieser Ratgeber zeigt die Wege in den Beruf, die Prüfungsanforderungen, typische Tätigkeiten, Gehaltsfragen und woran Mandanten einen guten Steuerberater erkennen.
Steuerberater werden: Wie läuft der Berufsweg ab?
Wer Steuerberater werden möchte, braucht zunächst einen zulässigen Bildungsweg. Danach folgt eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Erst dann ist die Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich. Nach bestandener Prüfung folgt die Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
| Schritt | Was passiert? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| 1. Bildungsweg wählen | Studium, kaufmännische Ausbildung oder Finanzverwaltung. | Der Bildungsweg bestimmt die notwendige Praxiszeit. |
| 2. Praktische Tätigkeit sammeln | Mindestens 16 Wochenstunden steuerliche Praxis. | Arbeitgeberbescheinigungen frühzeitig dokumentieren. |
| 3. Prüfungsvorbereitung | Lehrgang, Klausurentraining, Wiederholung des Steuerrechts. | Die Vorbereitung dauert häufig 12 bis 24 Monate. |
| 4. Steuerberaterprüfung | Drei schriftliche Aufsichtsarbeiten und mündliche Prüfung. | Die Prüfung ist anspruchsvoll und darf nur zweimal wiederholt werden. |
| 5. Bestellung | Antrag bei der Steuerberaterkammer. | Persönliche Eignung und Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. |
| 6. Beruf ausüben | Selbstständig, angestellt, in Kanzlei, Unternehmen oder als Syndikus. | Berufspflichten, Fortbildung und Verschwiegenheit beachten. |
Was macht ein Steuerberater?
Steuerberater leisten geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Dazu gehören insbesondere Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, steuerliche Gestaltungsberatung, Vertretung gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
| Bereich | Beispiele | Nutzen für Mandanten |
|---|---|---|
| Steuerdeklaration | Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer. | Fristgerechte und korrekte Erklärung gegenüber dem Finanzamt. |
| Rechnungswesen | Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, EÜR, Jahresabschluss, Bilanz. | Verlässliche Zahlen für Steuer, Bank und Unternehmenssteuerung. |
| Rechtsdurchsetzung | Einspruch, Steuerbescheidprüfung, Außenprüfung, Finanzgerichtsverfahren. | Wahrung der Rechte gegenüber Finanzverwaltung und Gerichten. |
| Steuergestaltung | Rechtsformwahl, Umstrukturierung, Nachfolge, Investitionen, Holding-Strukturen. | Vorausschauende Steuerplanung statt bloßer Vergangenheitsverwaltung. |
| Betriebswirtschaft | Liquiditätsplanung, Controlling, Finanzierung, Unternehmensbewertung. | Bessere Entscheidungen auf Basis belastbarer Zahlen. |
| Sonderfunktionen | Testamentsvollstreckung, Gutachten, Treuhand, freiwillige Prüfungen. | Vertrauensstellung bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten. |
Steuerberater suchen und wechseln: Woran erkennen Sie Qualität?
Die Seite richtet sich nicht nur an Berufsanwärter, sondern auch an Mandanten, die einen Steuerberater suchen. Ein guter Steuerberater passt fachlich, organisatorisch und menschlich zu Ihrem Anliegen.
| Kriterium | Woran Sie es erkennen | Frage im Erstgespräch |
|---|---|---|
| Fachliche Spezialisierung | Erfahrung mit Ihrer Branche, Rechtsform und Unternehmensgröße. | Welche vergleichbaren Mandate betreuen Sie? |
| Digitale Zusammenarbeit | DATEV, Lexoffice, sevDesk, digitale Belegprozesse, klare Schnittstellen. | Wie läuft die Belegübergabe konkret ab? |
| Proaktive Beratung | Hinweise auf Fristen, Gestaltungen, Risiken und Steuerwirkungen. | Wie oft sprechen wir über Planung statt nur über Erklärung? |
| Transparente Kosten | Klare Honorargrundlagen und Leistungsabgrenzung. | Welche Leistungen sind enthalten, welche nicht? |
| Kommunikation | Erreichbarkeit, verständliche Erklärungen, klare Zuständigkeiten. | Wer ist mein laufender Ansprechpartner? |
Welche Voraussetzungen braucht ein Steuerberater?
Für die Ausübung des Berufs genügt nicht allein die fachliche Qualifikation. Vor der Bestellung prüft die Steuerberaterkammer auch die persönliche Eignung. Außerdem ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Persönliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- keine strafgerichtliche Verurteilung, die der Bestellung entgegensteht,
- gesundheitliche Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Berufsausübung,
- Verhalten, das die Einhaltung der Berufspflichten erwarten lässt,
- keine unvereinbare Tätigkeit,
- Berufshaftpflichtversicherung oder Mitversicherung beim Arbeitgeber.
Persönliche Stärken
Gute Steuerberater brauchen analytisches Denken, Zahlenverständnis, sorgfältiges Arbeiten, juristische Präzision, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Organisationstalent und die Bereitschaft, sich dauerhaft fortzubilden.
Welche Wege führen zur Steuerberaterprüfung?
Es gibt keinen einheitlichen Studiengang und keine klassische „Ausbildung zum Steuerberater“. Entscheidend ist, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz erfüllen.
| Weg | Vorbildung | Praxiszeit |
|---|---|---|
| Akademischer Weg | Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder anderes Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. | 2 Jahre bei Regelstudienzeit ab 4 Jahren; 3 Jahre bei Regelstudienzeit unter 4 Jahren. |
| Berufspraktischer Weg | Kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Vorbildung, z. B. Steuerfachangestellte. | 8 Jahre praktische Tätigkeit. |
| Verkürzter berufspraktischer Weg | Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt. | 6 Jahre praktische Tätigkeit. |
| Finanzverwaltungsweg | Gehobener Dienst oder vergleichbare Tätigkeit in der Finanzverwaltung. | 6 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung. |
Akademischer Weg: Steuerberater werden mit Studium
Typische Studiengänge sind Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft, Steuerlehre, Prüfungswesen oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Entscheidend ist nicht der Titel des Studiengangs allein, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Geeignete Studienrichtungen
- Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuern oder Rechnungswesen,
- Wirtschaftswissenschaften,
- Wirtschaftsrecht,
- Rechtswissenschaft,
- Steuern und Prüfungswesen,
- duale Studiengänge mit steuerlichem Schwerpunkt.
Berufspraktischer Weg: Steuerberater werden ohne Studium
Der Beruf ist auch ohne Hochschulabschluss erreichbar. Besonders häufig ist der Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließend Berufspraxis und ggf. Fortbildung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter.
| Station | Typischer Inhalt | Vorteil |
|---|---|---|
| Steuerfachangestellte/r | Buchführung, Steuererklärungen, Lohn, Kanzleiorganisation. | Direkter Einstieg in die Kanzleipraxis. |
| Berufspraxis | Laufende Mandatsbetreuung, Abschlüsse, Deklaration, Beratungsvorbereitung. | Aufbau von Routine und Mandantenverständnis. |
| Steuerfachwirt / Bilanzbuchhalter | Vertiefung in Steuerrecht, Bilanzierung und Rechnungswesen. | Verkürzt die Praxiszeit auf 6 Jahre. |
| Steuerberaterprüfung | Staatliche Prüfung mit hohem fachlichem Niveau. | Öffnet den Zugang zum geschützten Beruf. |
Ausbildungsvergütung Steuerfachangestellte
Die Vergütung hängt vom Bundesland und der zuständigen Steuerberaterkammer ab. Als Beispiel empfiehlt die Steuerberaterkammer Berlin monatlich 1.200 € im 1. Ausbildungsjahr, 1.300 € im 2. Ausbildungsjahr und 1.400 € im 3. Ausbildungsjahr. Regionale Empfehlungen können abweichen.
Steuerberaterprüfung: Inhalt, Ablauf und Wiederholung
Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die organisatorische Durchführung liegt bei den Steuerberaterkammern; die Prüfungsleistungen werden von staatlichen Prüfungsausschüssen bewertet.
| Prüfungsteil | Inhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| Schriftliche Prüfung | Drei Aufsichtsarbeiten. | Üblicherweise: Verfahrensrecht/andere Steuerrechtsgebiete, Ertragsteuerrecht, Buchführung/Bilanzwesen. |
| Bearbeitungszeit | Mindestens 4 und höchstens 6 Stunden je Arbeit. | In der Praxis werden regelmäßig sechsstündige Klausuren geschrieben. |
| Mündliche Prüfung | Vortrag und Prüfungsgespräch. | Die Prüfungszeit je Bewerber soll 90 Minuten nicht überschreiten. |
| Wiederholung | Zweimal möglich. | Nach drei erfolglosen Versuchen ist der reguläre Prüfungsweg ausgeschöpft. |
| Gebühren | Zulassungs-/Auskunftsgebühr und Prüfungsgebühr. | Nach BStBK-Hinweis regelmäßig 200 € und 1.000 €, soweit keine abweichende Kammergebührenordnung gilt. |
Prüfungsgebiete
- steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrsteuern sowie Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts und EU-Rechts,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht.
Bestellung zum Steuerberater
Nach bestandener Steuerberaterprüfung ist der Beruf noch nicht automatisch eröffnet. Erst die Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung.
Typische Unterlagen für den Bestellungsantrag
- Nachweis über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Befreiung,
- Passbild,
- persönliche Erklärungen zur Eignung,
- vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung,
- bei Syndikus-Steuerberatern zusätzlich Arbeitgeberbescheinigungen und besondere Nachweise.
Gehalt und Vergütung: Was verdient ein Steuerberater?
Das Gehalt angestellter Steuerberater ist nicht tariflich einheitlich geregelt. Es hängt von Region, Kanzleigröße, Verantwortung, Spezialisierung, Berufserfahrung, Führungsaufgaben und Verhandlung ab. Selbstständige Steuerberater rechnen ihre Leistungen nach Vereinbarung oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab.
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Berufserfahrung | Mehr Erfahrung ermöglicht komplexere Mandate und höhere Verantwortung. |
| Spezialisierung | Internationales Steuerrecht, Umwandlungen, Nachfolge, Umsatzsteuer oder Tax Technology können den Marktwert erhöhen. |
| Position | Angestellter Steuerberater, Teamleitung, Partner, Syndikus oder selbstständige Kanzlei. |
| Region und Mandatsstruktur | Großstadt, Mittelstand, Konzernmandate oder digitale Nischenkanzlei beeinflussen Honorare und Gehälter. |
| Unternehmerisches Risiko | Selbstständige tragen Personal-, Haftungs-, Akquise- und Organisationsrisiken. |
Zukunft des Berufs: Digitalisierung, Fachkräftemangel und Beratung
Der Beruf verändert sich stark. Routinetätigkeiten in Buchhaltung und Deklaration werden digitaler, während Beratungsleistungen, Prozessgestaltung, Datenqualität, Tax Compliance und betriebswirtschaftliche Begleitung wichtiger werden.
Wichtige Zukunftskompetenzen
- digitale Buchhaltung und Schnittstellenkompetenz,
- Umsatzsteuer- und E-Rechnungsprozesse,
- Controlling und betriebswirtschaftliche Beratung,
- Nachfolge-, Umwandlungs- und Gestaltungsberatung,
- Kommunikation mit Mandanten und Behörden,
- Qualitätsmanagement und Haftungsprävention,
- KI- und Automatisierungsverständnis.
Checkliste: Steuerberater werden
- Prüfen, welcher Zulassungsweg passt: Studium, Ausbildung oder Finanzverwaltung.
- Regelstudienzeit oder Ausbildungsabschluss dokumentieren.
- Praktische Tätigkeit mit mindestens 16 Wochenstunden planen.
- Arbeitgeberbescheinigungen laufend sammeln.
- Frühzeitig verbindliche Auskunft der Steuerberaterkammer erwägen.
- Vorbereitungskurs und Klausurenplan auswählen.
- Gesetzestexte und zugelassene Hilfsmittel sicher beherrschen.
- Mindestens 30 bis 50 Probeklausuren realistisch einplanen.
- Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten budgetieren.
- Nach bestandener Prüfung Berufshaftpflichtversicherung organisieren.
- Bestellungsantrag vollständig bei der Steuerberaterkammer einreichen.
- Nach Bestellung Fortbildung, Berufsrecht und Kanzleiorganisation dauerhaft im Blick behalten.
Sie suchen einen Steuerberater oder möchten wechseln?
Wir beraten Unternehmer, Gründer, Freiberufler und Privatpersonen digital und persönlich. Wenn Sie einen Steuerberater suchen, Ihre Buchhaltung digitalisieren oder einen Kanzleiwechsel planen, unterstützen wir Sie bei der strukturierten Übergabe.
FAQ: Steuerberater werden
Wie wird man Steuerberater?
Sie benötigen einen zulässigen Bildungsweg, praktische steuerliche Tätigkeit, die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, das Bestehen der Prüfung und anschließend die Bestellung durch die Steuerberaterkammer.
Gibt es eine Ausbildung zum Steuerberater?
Nein. Es gibt keine klassische Ausbildung zum Steuerberater. Der Weg führt über Studium oder kaufmännische Ausbildung mit anschließender Praxis und Steuerberaterprüfung.
Wie lange dauert der Weg zum Steuerberater?
Das hängt vom Bildungsweg ab. Nach Studium sind regelmäßig 2 oder 3 Jahre Praxis erforderlich. Nach kaufmännischer Ausbildung sind es 8 Jahre, mit Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter 6 Jahre.
Kann man ohne Studium Steuerberater werden?
Ja. Mit kaufmännischer Ausbildung, insbesondere als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter, ist der Zugang möglich, wenn die erforderliche Praxiszeit erfüllt wird.
Wie schwer ist die Steuerberaterprüfung?
Die Steuerberaterprüfung gilt als sehr anspruchsvoll. Sie umfasst drei schriftliche Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Eine strukturierte Vorbereitung mit Klausurentraining ist praktisch unverzichtbar.
Wie oft darf man die Steuerberaterprüfung wiederholen?
Die Steuerberaterprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Was kostet die Steuerberaterprüfung?
Nach BStBK-Hinweis fallen, soweit die jeweilige Gebührenordnung nichts anderes bestimmt, 200 € für Zulassung, Befreiung oder verbindliche Auskunft und 1.000 € Prüfungsgebühr an. Hinzu kommen Lehrgangs-, Literatur- und ggf. Reisekosten.
Was macht einen guten Steuerberater aus?
Fachliche Kompetenz, digitale Prozesse, klare Kommunikation, proaktive Beratung, transparente Kosten, Verschwiegenheit und Branchenverständnis sind wichtige Qualitätsmerkmale.
Passende Themen
Downloads und Arbeitshilfen
Quellenverzeichnis
- § 33 StBerG – Inhalt der Tätigkeit von Steuerberatern; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 35 StBerG – Steuerberaterprüfung, Wiederholungsmöglichkeit; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 36 StBerG – Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Praxiszeiten und 16-Wochenstunden-Grenze; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 37 StBerG – Steuerberaterprüfung und Prüfungsgebiete; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 37a StBerG – Prüfung in Sonderfällen, insbesondere verkürzte Prüfung für bestimmte Bewerber; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 38 StBerG – Befreiung von der Steuerberaterprüfung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 39 StBerG – Gebühren für Zulassung, Befreiung, verbindliche Auskunft und Prüfung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- §§ 40, 40a, 41 StBerG – Bestellungsverfahren, persönliche Eignung und Bestellung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 43 StBerG – geschützte Berufsbezeichnung Steuerberater / Steuerberaterin; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 57 StBerG – allgemeine Berufspflichten: unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 67 StBerG – Berufshaftpflichtversicherung selbstständiger Steuerberater; Rechtsstand: 28.06.2026.
- §§ 16, 18, 26 DVStB – schriftliche und mündliche Steuerberaterprüfung, Aufsichtsarbeiten, Bearbeitungszeit und Ladung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- StBVV – Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften; Rechtsstand: 28.06.2026.
- BStBK – Steuerberaterprüfung, Zulassung, Prüfungsgebiete, Gebühren und Berufsrecht; Stand: 28.06.2026.
- Steuerberaterkammer Berlin – Empfehlung Ausbildungsvergütung Steuerfachangestellte: 1.200 € / 1.300 € / 1.400 €; Stand: 28.06.2026.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.