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EStH H 6.3 (Zu § 6 EStG)

Zu § 6 EStG

H 6.3

Abraumvorrat

Kosten der Schaffung eines Abraumvorrats bei der Mineralgewinnung sind Herstellungskosten (> BFH vom 23.11.1978 - BStBl 1979 II S. 143).

Ausnutzung von Produktionsanlagen

Die nicht volle Ausnutzung von Produktionsanlagen führt nicht zu einer Minderung der in die Herstellungskosten einzubeziehenden Fertigungsgemeinkosten, wenn sich die Schwankung in der Kapazitätsausnutzung aus der Art der Produktion, wie z. B. bei einer Zuckerfabrik als Folge der Abhängigkeit von natürlichen Verhältnissen, ergibt (> BFH vom 15.2.1966 - BStBl III S. 468).

>R 6.3 Abs. 7

Bewertungswahlrecht

  • Ein handelsrechtliches Bewertungswahlrecht führt steuerrechtlich zum Ansatz des höchsten nach Handels- und Steuerrecht zulässigen Werts, soweit nicht auch steuerrechtlich ein inhaltsgleiches Wahlrecht besteht (> BFH vom 21.10.1993 - BStBl 1994 II S. 176).

  • Zur Anwendung von R 6.3 Abs. 3 EStÄR 2012 > BMF vom 25.3.2013 (BStBl I S. 296).

Geldbeschaffungskosten

gehören nicht zu den Herstellungskosten (> BFH vom 24.5.1968 - BStBl II S. 574).

Halbfertige Arbeiten

Bei Wirtschaftsgütern, die am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind, mit deren Herstellung aber bereits begonnen worden ist, sind die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren, soweit nicht von ihrer Einbeziehung abgesehen werden kann (> BFH vom 23.11.1978 - BStBl 1979 II S. 143).

>H 6.1 und >H 6.7 (Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden)

Herstellungskosten

Begriff und Umfang >§ 255 Abs. 2 HGB sowie BFH vom 4.7.1990 (BStBl II S. 830)

Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten sind nicht tatsächlich entstanden und rechnen deshalb nicht zu den Herstellungskosten. Das gilt z. B. für:

  • Zinsen für Eigenkapital (> BFH vom 30.6.1955 - BStBl III S. 238).

  • Wert der eigenen Arbeitsleistung (fiktiver Unternehmerlohn des Einzelunternehmers > BFH vom 10.5.1995 - BStBl II S. 713); nicht dagegen Tätigkeitsvergütung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die dem Gesellschafter von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts gewährt wird (> BFH vom 8.2.1996 - BStBl II S. 427) >H 6.4 (Arbeitsleistung).

Vorsteuerbeträge

Zur Behandlung von Vorsteuerbeträgen, die nach dem UStG nicht abgezogen werden können, als Herstellungskosten >§ 9b Abs. 1 EStG.

Zinsen für Fremdkapital

>§ 255 Abs. 3 HGB sowie R 6.3 Abs. 5


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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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