Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Doppelter Haushalt, erste und letzte Fahrt
Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit. Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis bei Benutzung eines Pkw 30 Cent, bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers 13 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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